2056/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend geplante Abschaffung der verpflichtenden Papierrechnung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018, das am 30. Jänner 2017 präsentiert wurde, findet sich unter der Rubrik „2.3 Digitalisierung – Österreich als 5G Vorreiter“ jener folgenschwere Satz: „Im Zusammenhang mit der Novellierung des TKG im Frühjahr 2017 wird die verpflichtende Papierrechnung abgeschafft.“

 

Das Recht auf eine Papierrechnung war lange Zeit Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Unternehmen haben das Recht jahrelang missachtet. Nur mit Hilfe der österreichischen Konsumentenschutzorganisationen, die im Wege der Verbandsklage langwierige und kostenintensive Prozesse gegen diese Unternehmen geführt haben, konnte sich das Recht schlussendlich behaupten. Nun soll das Recht auf eine Papierrechnung handstreichartig im Wege einer TKG-Novelle abgeschafft werden.

 

Das Recht auf eine Papierrechnung ist für viele Konsumentinnen und Konsumenten noch immer sehr wichtig. Sie sind es gewöhnt, ihre Papierrechnungen ausgedruckt abzulegen und schaffen es so, ihre Kosten im Überblick und unter Kontrolle zu behalten. Durch die geplante Abschaffung würde auf jene Konsumentinnen und Konsumenten, die auch weiterhin an der Papierrechnung festhalten wollen, eine nicht unwesentliche Kostenbelastung zukommen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Dienstleistungsanbieter im Schnitt 1 bis 2 Euro für jede Papierrechnung verlangen. Bei der Annahme, dass ein Haushalt mehrere Rechnungen pro Monat bekommt (Miete, Strom, Gas, Telefon, Versicherungen, etc…), entsteht so eine nicht unbeachtliche jährliche Kostenbelastung.

 

Der Umstieg auf eine Onlinerechnung ist für viele Menschen indes keine Alternative. Viele insbesondere ältere Konsumentinnen und Konsumenten verfügen über gar keinen Internetzugang oder sind mit der Handhabe eines Onlineaccounts nicht vertraut. Um eine Onlinerechnung abzurufen, ist meist der Login in den Kundenbereich eines Unternehmens notwendig. Dazu müssen die Konsumentinnen und Konsumenten meist zumindest achtstellige Passwörter vergeben, die aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zu bestehen haben. Oftmals ist auch die einmalige Bestätigung mittels eines Verifizierungscodes notwendig, die per SMS an das Handy geschickt wird. Selbst wenn die Rechnung direkt an eine Emailadresse gesendet wird, landet diese oftmals im SPAM-Verdachtsordner. Hinzu kommt, dass auch betrügerische Phishing-Mails oft täuschend echt wirken und sich für die Betroffenen nur schwer von rechtmäßigen Onlinerechnungen unterscheiden lassen.

 

Das Parlament muss den von der Bundesregierung geplanten Angriff auf die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten verhindern. Es gilt Lösungen zu finden, die insbesondere den Bedürfnissen der älteren Konsumentinnen und Konsumenten gerecht werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Wohl der Konsumentinnen und Konsumenten von der geplanten Abschaffung der verpflichtenden Papierrechnung Abstand zu nehmen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz  vorgeschlagen.