2098/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 30.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Abgeordneten Dr. Marcus Franz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Einführung eines zentralen Registers von öffentlichen Defibrillatoren“

Jeder Mensch kann einmal in die Situation kommen, Erste Hilfe zu benötigen, und ist dann darauf angewiesen, dass ein Ersthelfer zur Stelle ist. Je mehr Menschen Erste Hilfe leisten können, desto größer wird diese Chance. Gerade in Notfallsituationen entscheiden oft die ersten Minuten über das Leben eines Menschen - richtiges Handeln ist in solchen Situationen überlebenswichtig. Jährlich sterben in Österreich mehr als 15.000 Menschen an einem plötzlichen Herztod außerhalb von Krankenanstalten. Seit 2002 ist in Österreich, als eines der ersten Länder Europas, der Einsatz von Defibrillatoren durch Laien erlaubt.

Durch die Anfragebeantwortung 4573/AB (XXV.GP) des Bundesministeriums für Gesundheit wurde bestätigt, dass ein zentrales Register für öffentliche Defibrillatoren derzeit nicht existiert. Bei einem Notfall an einem öffentlichen Ort muss zudem der nächste Defibrillator erst gefunden werden - was wertvolle Zeit verbraucht.

Ein solches zentrales Register, welches Bundesweit die Standorte öffentlich zugänglicher Defibrillatoren anzeigt, könnte zum Beispiel über eine kostenlose App des Bundesministeriums für Gesundheit Abhilfe schaffen und somit Leben retten. Ein solches zentrales Register, welche alle Standorte von öffentlichen Defibrillatoren der Allgemeinheit zugänglich macht - zum Beispiel eine „Bundes-Defi-App“ - könnte sich auch mit privaten NGO's zusammenschließen (vernetzen), um im ganzen Bundesgebiet flächendeckend Defibrillatoren im Notfall benutzen zu können. Allerdings ist auch der Nutzen eines Defibrillators für Laien beschränkt: Ohne richtiger Herzdruckmassage und Beatmung nützt auch ein Defibrillator nichts. Deshalb ist es auch wichtig, Schulungen anzubieten um den richtigen Umgang mit Defibrillatoren gewährleisten zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür sorge zu tragen, dass ein zentrales Register für öffentliche Defibrillatoren eingeführt und umgesetzt wird, welches Bundesweit die Standorte öffentlich zugänglicher Defibrillatoren anzeigt (zB durch eine Bundes-Defi-App). Daneben soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich das zentrale Register für öffentlicher Defibrillatoren auch mit privaten Anbietern (zB Definetzwerk, Samariterbund) vernetzen kann, um im ganzen Bundesgebiet flächendeckend Defibrillatoren anzuzeigen um diese im Notfall benutzen zu können.

Des weiteren soll sorge dafür getragen werden, dass Schulungen abgehalten und angeboten werden um den richtigen Umgang mit Defibrillatoren durch Laien gewährleisten zu können“

ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschus vorgeschlagen.