2107/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 30.03.2017
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Peter Wurm, MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Abschaffung der Mietvertragsgebühr

 

Derzeit hat der Vermieter gemäß § 33 TP 5 Gebührengesetz 1957 bei Abschluss eines Mietvertrages eine von der vertraglich vereinbarten Leistung und der vertraglich vereinbarten Dauer abhängige Mietvertragsgebühr in Höhe von 1% zu entrichten. Diese Mietvertragsgebühr wird üblicherweise auf den Mieter überwälzt. Wenn beispielsweise für eine 60 m² große Mietwohnung eine monatliche Miete von 600,- Euro vereinbart wurde, so entsteht bei einer dreijährigen Mietdauer eine Mietvertragsgebühr in Höhe von 216,- Euro.

 

Dieser nicht zu rechtfertigenden Belastung der Mieter muss rasch ein Riegel vorgeschoben werden. Die Mietvertragsgebühr ist abzuschaffen. Dadurch sollen neue Wohnungsmieter, die sich ohnedies oft in einer finanziell angespannten Situation befinden, und Unternehmer entlastet werden. Letztlich reduziert sich durch den Entfall der Mietvertragsgebühr auch der Verwaltungsaufwand beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die Abschaffung der Mietvertragsgebühr sichergestellt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.