2108/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 30.03.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Andreas Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

betreffend Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT)-Untersuchungen für Sozialversicherte

Seit Jahren nehmen die Probleme bei der Versorgung der Sozialversicherten betreffend bildgebende Untersuchungen, d.h. Computertomographie(CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT) zu. Bereits im vergangenen Sommer kündigte die damalige Gesundheitsministerin Dr. Sabine Oberhauser an, dass auf der Grundlage der geltenden Regelungen des ASVG und unter Einbindung des Hauptverbandes der Sozialversicherungen, der Wirtschaftskammer und der Ärztekammer entsprechende organisatorische, finanzielle aber auch weitere legistische Maßnahmen gesetzt werden sollen.

Auch die neue Gesundheitsministerin möchte hier entsprechende Reformen angehen, wie den Medien zu entnehmen ist:Wien (APA) - Die neue Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) erneuert ihre Kritik an zu langen Patientenwartezeiten bei Magnetresonanz- und Computertomografieuntersuchungen. In der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“ forderte Rendi-Wagner eine „signifikante Verkürzung“ der Wartezeit auf maximal vier Wochen. Für akute Fälle brauche es sogar noch schnellere Untersuchungstermine, so Rendi-Wagner. Entscheidend müsse die medizinische Notwendigkeit und nicht die Geldbörse sein. Mit den Krankenkassen werde derzeit über entsprechende Schritte verhandelt, erklärte die Ministerin, die sich auch für mehr Transparenz bei der Terminfindung aussprach. So sei etwa vorstellbar, dass MRT- und CT-Institute ihre Wartelisten im Internet veröffentlichen. (Tiroler Tageszeitung, Sa, 25.03.2017)

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass entsprechende aufsichtsrechtliche und weitere legistische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem ASVG eingeleitet werden, um dafür Sorge zu tragen, dass die österreichischen Sozialversicherungsträger gemeinsam mit dem Fachausschuss Bildgebende Diagnostik der Wirtschaftskammer und der Ärztekammer eine umgehende Sanierung der Missstände bei der Versorgung betreffend bildgebende Untersuchungen, d.h. Computertomographie(CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT), vornehmen.

 

Durch die jetzt erzielte Einigung zwischen den Sozialpartnern und dem Hauptverband soll erst ab Jänner 2018 jeder Patientin und jedem Patienten einen MR-Untersuchungstermin innerhalb von 20 Arbeitstagen und einen CT-Termin innerhalb von 10 Arbeitstagen angeboten bekommen. Die bestehende Obergrenze der Ausgaben für CT- und MR- Untersuchungen soll aufgehoben werden, ohne dafür eine entsprechende bindende Finanzierungszusage durch den Hauptverband abzugeben. Gleichzeitig vertröstet man die Patienten und Radiologen mit dem Abschluss eines neuen Gesamtvertrags ab 2019, sodass bis dorthin totale Rechtsunsicherheit in diesem Bereich herrscht.

 

Somit besteht in diesem sensiblen Bereich weiterhin ein Provisorium. Die Versorgungslücke für das Jahr 2017 bleibt ohne tatsächliche Gegensteuerung bestehen. Ein neuer Gesamtvertrag zwischen Wirtschaftskammer, Ärztekammer und Hauptverband, der insgesamt und ab sofort die Abgeltung der MRT- und CT-Leistungen auf den Bedarf abgestimmt geregelt hätte, wurde auf die lange Bank geschoben.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, entsprechende aufsichtsrechtliche, finanzielle und weitere legistische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem ASVG einzuleiten, um ab dem 1.Juli 2017 dafür Sorge zu tragen, dass die österreichischen Sozialversicherungsträger gemeinsam mit dem Fachausschuss Bildgebende Diagnostik der Wirtschaftskammer und der Ärztekammer eine umgehende Sanierung der Missstände bei der Versorgung betreffend bildgebende Untersuchungen, d.h. Computertomographie(CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT), vornehmen. Auf dieser Grundlage soll dann ab dem 1. Juli 2017 umgesetzt werden, dass jede Patientin und jeder Patient einen MR-Untersuchungstermin innerhalb von 20 Arbeitstagen und einen CT-Termin innerhalb von 10 Arbeitstagen angeboten bekommt. Akutfälle sollen darüber hinaus unmittelbar, d.h. unter Verkürzung dieser Zeitspannen jederzeit vorgereiht und damit befundet werden können.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.