2119/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.04.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Aufnahme schulärztlicher Daten in ELGA

 

Mit der Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) soll ein besserer Informationsaustausch zwischen Ärzten, Spitälern, Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren Gesundheitsberufen ermöglicht werden. Diese Form des Datenaustausches ist, vorausgesetzt sie erfolgt nach sicherheitstechnischen und zweckmäßigen Bestimmungen, gesundheitspolitisch zu begrüßen. Durch die Zusammenführung von Daten in ELGA können Mehrfachuntersuchungen verringert und der Verlust von gesundheitsrelevanten Informationen vermieden werden. Dass jedoch wertvolle Informationen untergehen, wenn bestimmte Stakeholder nicht in ELGA einbezogen werden, gesteht auch das Gesundheitsministerium in seiner aktuellen Diabetes-Strategie ein. Hier schreibt das BMGF zu schulärztlich festgestellten Daten und Diabetes:

"Gesundheitsrelevante Informationen zu bestimmten Bevölkerungsgruppen werden im Rahmen standardisierter ärztlicher Untersuchungen erhoben, wie z. B. in der Stellungsuntersuchung, der schulärztlichen Untersuchung oder der Vorsorgeuntersuchung-NEU, in denen Menschen mit einem Diabetes-Risiko identifiziert werden können. Diese Daten und Informationen bleiben derzeit weitgehend ungenützt, es fehlen Anknüpfungspunkte bzw. Routinen zu vorhandenen Strukturen für Diagnostik und Therapie." (Siehe Wirkungsziel 4: Integrierte Versorgung konzipieren, implementieren und sicherstellen, Diabetes-Strategie S. 29). In seinem Handlungsempfehlungen auf Seite 30 hält das BMGF deshalb fest:

"Empfohlen wird diabetesrelevante Informationen einzuholen, die im Rahmen von allgemeinen ärztlichen Untersuchungen erfasst werden und zur Identifizierung von Risikogruppen beitragen können.
Dazu zählen unter anderem folgende Untersuchungen:

- Schulärztliche Untersuchungen (...)" (Siehe Handlungsempfehlungen zum Wirkungsziel 4, Diabetes-Strategie S. 30)

Das Gesundheitsministerium sieht also nicht nur die Informationslücke durch die Nicht-Weitergabe von schulärztlich relevanten Daten zu Diabetesrisiken und potentiellen Diabeteserkrankungen, sondern regt in seinen Handlungsempfehlungen einen besseren Informationsaustausch der Schulärzte mit anderen Ärzten Gesundheitsberufen an. Problematisch ist, dass die Schulärzte derzeit nicht in das ELGA-System eingebunden sind. Eine Vernetzung der schulärztlichen Dienste mit dem ELGA-System wird nicht nur ein besserer Informationsaustausch gewährleisten, sondern gleichzeitig die Handlungsempfehlung zum Wirkungsziel 4 der aktuellen Diabetes-Strategie flächendeckend umsetzen. Dies bedeutet schnellere Diagnose und frühzeitigere Therapie für eine große Zahl diabetesgefährdeter oder diabeteskranker Schulkinder.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche die Aufnahme schulärztlich relevanter Daten in das ELGA-System unter Berücksichtigung der bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ermöglicht."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.