2149/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.05.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Zielvereinbarung "Inklusive Behindertenpolitik"

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Österreich ist verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dazu wurde 2012 ein Nationaler Aktionsplan Behinderung beschlossen.  Der Zwischenbericht über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung zeigt, dass es noch große Lücken gibt, die nicht umgesetzt sind. Beispiele sind etwa die Bereiche Persönliche Assistenz, Bildung oder De-Institutionalisierung. Stillstand herrscht besonders dort, wo Bund und Länder gemeinsam tätig werden sollten.

Im Jahr 2013 hat der UN-Behindertenrechtsausschuss im Rahmen der Staatenprüfung einen übergreifenden gesetzlichen Rahmen zwischen Bund und Ländern verlangt, um für Menschen mit Behinderung wirkliche und echte Teilhabe im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention zu erreichen. Österreich muss diese und andere Empfehlungen bis zur nächsten Staatenprüfung, die 2018 erfolgt, umsetzen.

Seit 2015 gibt es einen Entwurf für eine Zielvereinbarung „Inklusive Behindertenpolitik“, der jedoch schubladisiert wurde.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über einen übergreifenden gesetzlichen Rahmen zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.