2300/A XXV. GP
Eingebracht am 20.09.2017
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möglich.
Antrag
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und
Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die
Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den
Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw.
Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG)
StF: BGBl. Nr. 431/1995 idF BGBl.
I Nr. 22/2016 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz
über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und
verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und
verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz
(Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG)
StF: BGBl. Nr. 431/1995 idF BGBl.
I Nr. 22/2016 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz
über das
Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten
Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte
Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und
Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG)
StF: BGBl. Nr. 431/1995 idF BGBl.
I Nr. 22/2016 wird wie folgt geändert:
Art 1
Änderung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG
1. § 13 Abs 4 lautet:
„Abs.1 gilt nicht für Tabaktrafiken und Räumlichkeiten, wo Branchenveranstaltungen der Tabakbranche, wie Tabakfachmessen, Trafikanten-Fachgruppentage oder Veranstaltungen der Tabakindustrie, des Tabakgroßhandels oder von Raucherklubs stattfinden.“
Begründung
Zuletzt führte das Verhalten der Bezirkshauptmannschaft Flachgau bei der Branchenmesse für die Tabaktrafikanten zu schildbürgerstreichartigem Verhalten der Behörden wegen einer ganz und gar unsinnigen Nichtraucherschutzregelung:
Ursprünglich war die Messe als Veranstaltung ohne Rauchverbot angepriesen worden, berichtet orf.at. Mit strengen Zugangskontrollen und deklariert als geschlossene Veranstaltung komme das Rauch-Verbot nicht zur Anwendung, sagte Trafikantensprecher Schlager zu orf.at.
Bezirkshauptmann Reinhold Mayer ließ dies aber nicht gelten und sprach bereits im Juni eine Warnung aus, dass das Rauchverbot auch hier einzuhalten sei. Am Wochendende der Messe rückten zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft aus, um zu kontrollieren.
Sie entdeckten etliche aufgestellte Aschenbecher und erwischten ein halbes Dutzend Messeteilnehmer beim Rauchen, so orf.at. Der Veranstalter und sämtliche Raucher seien dabei sofort abgemahnt und angezeigt worden. Der Strafrahmen bei Verstößen gegen das Rauchverbot beträgt bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 15.000 Euro, sagte Bezirkshauptmann Mayer. Er leitete ein Verwaltungsstrafverfahren ein. https://kurier.at/chronik/oesterreich/raucher-auf-tabakmesse-in-salzburg-angezeigt/284.512.638
Dies soll jetzt durch eine Novellierung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG wieder saniert werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.