2320/A XXV. GP
Eingebracht am 20.09.2017
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möglich.
Antrag
der Abgeordneten Abg. Mag.a Gisela Wurm, Abg. Mag. Andreas Schieder, Gabriele Heinisch Hosek
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird (Klubfinanzierungsgesetz 1985 - KlubFG), BGBl. Nr. 156/1985 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2015, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:
„Jedem parlamentarischen Klub gebührt weiters ein Beitrag, der die Gleichstellung der Geschlechter unter seinen Mitgliedern reflektiert.“
Begründung
Die antragstellenden Abgeordneten treten für finanzielle Anreize zur Erhöhung des Anteils von weiblichen Abgeordneten in den parlamentarischen Klubs ein. Die nähere Ausgestaltung soll in der Sitzung des Geschäftsordnungs-Komitees vom 21. September 2017 diskutiert werden. Um eine allfällige Beschlussfassung vor Ende der Gesetzgebungsperiode zu ermöglichen, wird der gegenständliche Antrag eingebracht.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, den vorliegenden Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss, zuzuweisen.