236/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend 1-Tageslücke soll kein Hindernis bei Einbürgerung sein

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die derzeitige Regelung im Staatsbürgerschaftsgesetz verlangt als Anwartschaftszeit einen in der Regel zehnjährigen, rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich.

 

Diese Regelung führt immer wieder dazu, dass Menschen, die bereits seit vielen Jahren hier leben, wegen nur eines einzigen Tags Unterbrechung in diesem „rechtmäßigen“ Aufenthalt keine Staatsbürgerschaft bekommen, obwohl sie insgesamt schon die ganze Dauer der Wartezeit vorweisen können. Bei einer Unterbrechung von selbst einem einzigen Tag beginnt nämlich die meist zehnjährige Wartefrist für den österreichischen Pass von Neuem zu laufen. Das kann schon dann passieren, wenn eine Aufenthaltsgenehmigung auch nur einen einzigen Tag zu spät beantragt wurde oder auch eine Scheidung aufgrund der sonstigen Turbulenzen zu spät der Behörde gemeldet wurde. Auch gab es wiederholt Fälle wo Personen wegen Verlängerung ihres Aufenthaltstitels rechtzeitig zur Behörde gingen, dann aber von dieser (unrechtmäßig) ohne Annahme des Verlängerungsantrags weggeschickt wurden, um zB die Unterlagen noch zu ergänzen. Diese Personen erschienen 1-2 Tage später mit den Unterlagen wieder bei der Behörde, hatten da aber bereits eine irreparable Lücke in ihrem „rechtmäßigen“ Aufenthalt.

 

Diese Lücke – egal wie gering - macht sodann bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft das gesamte Vorleben bzw. die Anwartschaftszeiten in Österreich hinfällig. Auch der Behörde wird hier kein Ermessenspielraum eingeräumt. Das sorgt für viel Bürokratie, Kosten (Einstellung des Verfahrens, Neubeantragung etc.) und frustriert viele Menschen, die bereits jahrelang hier leben, gut integriert sind und arbeiten, enorm. Es erweckt den Anschein, dass von der Regierung zwar Integration gepredigt wird, aber gleichzeitig Integrierten die Einbürgerung so schwer als möglich gemacht werden soll. Daher ist eine Regelung vorzusehen, die bei nur geringfügigen Unterbrechungen im rechtmäßigen Aufenthalt die Anwartschaftszeit nicht unterbricht.


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„“Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes vorzulegen, die vorsieht, dass eine lediglich geringfügige Lücke im rechtmäßigen Aufenthalt die erforderliche Aufenthaltsdauer nicht unterbricht bzw. alle rechtmäßigen Aufenthaltszeiten für die bei der Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltsdauer zusammenzuzählen sind.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.