256/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

  

der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Verhinderung einer Temelin-Erweiterung und Abänderung des EURATOM-Vertrages

 

 

Die Entscheidung des tschechischen Umweltministeriums, dem Ausbau des südböhmischen Atomkraftwerks Temelin zuzustimmen, stieß nicht nur in Oberösterreich auf großes Unverständnis.

Die Genehmigung ist nicht nachvollziehbar, weil nicht einmal klar ist, welcher Reaktortyp genehmigt wurde und das Verfahren aus der Sicht der unterfertigten Abgeordneten im Widerspruch zu europäischem Recht steht.

 

Die Situation stellt sich so dar, dass die tschechische Regierung keinerlei Lehren aus Fukushima gezogen hat. Die Entscheidung des Umweltministeriums ist nicht nur ein Rückschritt in der Energiepolitik sondern auch eine Gefährdung von Nachbarstaaten wie Österreich in unabsehbarem Ausmaß.

 Es ist daher unumgänglich, alle Möglichkeiten aufzugreifen, um den Ausbau des AKW Temelin um die Blöcke 3 und 4 zu verhindern.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt im Bemühen um einen europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie ist die Neuausrichtung von EURATOM. Die europäische Atomgemeinschaft EURATOM muss im Jahr zwei nach Fukushima und 56 Jahre nach ihrer Gründung im Jahr 1957 umfassend auf ihre strategische Ausrichtung überprüft werden. Aufgrund der unkalkulierbaren Risiken, der folgenschweren Unfälle und der fehlenden Nachhaltigkeit haben sich auch führende Atomnationen wie Deutschland zum Ausstieg aus dieser Hochrisikotechnologie entschlossen. Sohin verändern sich die energetischen Rahmenbedingungen in Europa zusehends, worauf auch EURATOM zu verändern ist.

 

Eine wesentliche finanzielle und logistische Herausforderung für einen geordneten Ausstieg aus der Atomstromgewinnung ist auch der Umgang mit bzw. die Entsorgung der Atomkraftwerke selbst. Die Ziele der Europäischen Atomgemeinschaft müssen in Richtung Atomausstieg abändert werden, wozu insbesondere auch die Stilllegung der Atomkraftwerke und deren fachgerechte Entsorgung zählen.

Auch die Forschungsaufgaben von EURATOM müssen umfassend überarbeitet werden, wenn es tatsächlich gelingen soll, Strom vollständig aus erneuerbaren Energien zu gewinnen und so Europa einen Schritt näher zur Energieautarkie zu führen. Eine Voraussetzung dafür ist die Förderung der öffentlichen Grundlagenforschung und die Fokussierung der europäischen Energieforschungsaktivitäten auf das Ziel der Energieautarkie. Dazu gehört auch, dass die Energieforschung insgesamt deutlich ausgeweitet wird und dass die verschiedenen Forschungsaktivitäten besser vernetzt werden. Dabei muss die gesamte Bandbreite der erneuerbaren Energien, der Effizienztechnologien und der Speichertechnologien bedacht werden. Die Mittel für die Kernfusionsforschung sind hingegen streng zu hinterfragen und auf ein Mindestmaß zurückzuführen.

 

Gerade Österreich hat als atomkraftfreies Land die Chance und auch die Verpflichtung in dieser politischen Angelegenheit eine Führungsrolle einzunehmen und auf diesem Weg Europa in eine positivere, nachhaltige Zukunft zu führen. Das Zeitfenster für diese Herausforderung ist aufgrund der noch immer wirkenden Betroffenheit der Bevölkerung in weiten Teilen Europas offen.

 

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die XXV. Gesetzgebungsperiode finden sich zur brisanten Atomproblematik abermals nur Lippenbekenntnisse.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen,

-       dass alle rechtlichen und politischen Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung des tschechischen Umweltministeriums für die Blöcke 3 und 4 bzw. den Ausbau des AKW Temelin gesetzt werden,

-       alle Möglichkeiten zur Einberufung einer EURATOM-Vertragsrevisionskonferenz mit dem Ziel eines Atomenergieausstieges ausgeschöpft werden und

-       dass es hierbei betreffend der Geldmittel der EURATOM-Gemeinschaft zu einer Neuorientierung kommt und diese in Hinkunft ausschließlich zu Gunsten der Sicherheitsaspekte und des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung verwendet werden.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.