279/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Neuregelung der Verwaltungstrafen und der Strafgeldwidmung“

 

In Österreich fließen Strafgelder nach KFG, welche von den Bezirksverwaltungsbehörden oder der Bundespolizei eingehoben werden, grundsätzlich den Ländern für Sozialhilfezwecke zu. Laut Parlamentskorrespondenz Nr. 380 aus 2012 flossen so im Jahr 2011 dem Fond „Soziales Wien“ aus Verwaltungsstrafen 2,6 Millionen Euro zu.

Dem gegenüber werden in Österreich jedes Jahr laut Kuratorium für Verkehrssicherheit zwischen vier und fünf Milliarden Euro durch Verkehrsstrafen nach StVO eingenommen. Diese Einnahmen werden jedoch zwischen den Ländern, Gemeinden oder dem Straßenerhalter ASFINAG zu 80 Prozent und der Exekutive, welche jedoch die Einhaltung der Verwaltungsgesetze überprüfen muss, mit 20 Prozent aufgeteilt. Dabei entsteht bei der Überprüfung und Kontrolle des Schwerverkehrs ein enormer Aufwand für die Exekutive.

Ein diesbezüglicher Vorstoß der ehemaligen Finanzministerin Dr. Fekter, die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen und somit die Strafgeldwidmung neu zu verhandeln, wurde offenbar durch den Gegenwind aus den Ländern abgedreht. Obwohl dies im Regierungsprogramm 2008 – 2013 vorgesehen war: „Hinsichtlich des Aufteilungsschlüssels von Strafgeldern nach
§ 100 StVO i.V.m. § 15 VStG sowie der Strafgeldwidmung im KFG werden Gespräche mit den Gebietskörperschaften mit dem Ziel geführt, den tatsächlichen Verwaltungsaufwand in der Verteilung zu berücksichtigen.“

Leider bekannte sich die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm 2013 – 2018 nicht mehr zu einem diesbezüglichen Vorhaben, obwohl dem Bund durch ein nicht existentes Budgetloch und den Haftungen für die Hypo Alpe Adria enorme Geldmittel fehlen. Um, im Zusammenhang mit der Verhängung von Verwaltungsstrafen und der daraus resultierenden Strafgeldwidmung, einen generellen Überblick zu erhalten, fordert das Team Stronach die Einführung einer elektronischen Datenbank, um die diesbezüglichen Geldflüsse aus verhängten Verwaltungsstrafen nachvollziehen zu können.

Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine elektronische Datenbank im BM.I zu erstellen, in welcher die Zahlungsflüsse in Zusammenhang mit der Verhängung von Verwaltungsstrafen und der daraus resultierenden Strafgeldwidmung ersichtlich sind. Diese Datenbank soll eine Aufstellung sämtlicher Behörden, die Verwaltungsstrafen verhängen, sowie jener Stellen, denen die Einnahmen aus diesen Verwaltungsstrafen tatsächlich zufließen, beinhalten.

Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage vorzulegen, in welcher eine Neuregelung der Strafgelder nach KFG dahingehend geregelt wird, dass die Einnahmen aus Strafgeldern nach KFG ausschließlich der Bundespolizei zufließen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen.