309/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.03.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung einer Bagatellgrenze bei der steuerlichen Begünstigung für die Absetzbarkeit von Spenden an Vereine

 

 

Die Absetzbarkeit von Spenden an Vereine und andere Einrichtungen wurden in den letzten Jahren mehrmals erweitert und brachte vor allem größeren Organisationen einen Spendenvorteil. Für kleinere Vereine, die ebenso – meist in ehrenamtlicher Tätigkeit – viel für das Gemeinwohl beitragen, ist jedoch die Hürde, dass eine jährliche (kostspielige) Bestätigung durch einen Wirtschaftprüfer notwendig ist, zu hoch. Diese Vereine haben ein Spendenaufkommen von lediglich einigen Tausend Euro und müssten damit einen Großteil ihrer Spenden für die Kosten des Wirtschaftsprüfers ausgeben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Einkommensteuergesetz 1988 vorzulegen, in der vorgesehen ist, dass Vereine und Organisationen die jährlich weniger als 10.000 Euro an Spenden lukrieren und die sonstigen Bedingungen einer spendenbegünstigten Einrichtung erfüllen, keine jährliche Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers benötigen, um den Status der spendenbegünstigten Einrichtung zu erhalten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.