31/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.10.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmen gegen überlange Arbeitszeiten zur Entlastung der ArbeitnehmerInnen und Schaffung von mehr Arbeitsplätzen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Schon lange steht Österreich mit durchschnittlich 41 bis 42 Stunden tatsächlich geleisteter Arbeitszeit in unselbstständiger Vollbeschäftigung pro Woche an der europäischen Spitze was die Länge der Arbeitszeit betrifft. Von den unselbstständigen Erwerbstätigen haben im Jahresdurchschnitt 2012 rund 722.200 ArbeitnehmerInnen bzw. ein Fünftel aller Erwerbstätigen über 300 Mio. Mehr- und Überstunden geleistet. Das sind im Schnitt etwa 8 Überstunden pro Woche und Person. Ein Viertel der Überstunden blieb dabei unbezahlt und Zeitguthaben können in der Regel nur schwer ausgeglichen werden. Der Anteil unbezahlt geleisteter Überstunden liegt bei Frauen deutlich höher (29%) als bei Männern (21%). Zwischen 2004 und 2007 ist die Zahl jener, die in Österreich regelmäßig Überstunden leisten, um 26,8 % und damit die tatsächliche Arbeitszeit im Schnitt um 3 Stunden gestiegen (PROGE 2010).

Die Politik der Sozialpartner und der letzten Regierungen hat die massive Ausweitung der Arbeitszeiten für bestimmte Personengruppen am österreichischen Arbeitsmarkt gefördert. Die letzte große Novelle des Arbeitszeitgesetzes 2007 ermöglichte eine weitere Ausdehnung der maximal zulässigen Höchstarbeitszeiten, mehr Möglichkeiten der Ausweitung der täglichen Normalarbeitszeit und die Verlagerung der Arbeitszeitvereinbarungen auf Betriebsebene auch ohne Mitwirkung eines Betriebsrates. Zudem ist die Zahl der Arbeitsverträge, bei denen die Arbeitszeit keine Rolle mehr spielt – wie Freie Dienstverträge oder All-Inklusive-Verträge – seit den 1990er Jahren stark angestiegen. Die Arbeitszeitverlängerung führte dazu, dass Stammbelegschaften immer intensiver beansprucht und keine neuen Jobs in Unternehmen mehr geschaffen werden. Die Wirtschaftskrise zeigte schließlich auf, dass Überstunden nicht nur zum Abdecken von Produktionsspitzen geleistet werden, sondern längst zum strukturellen Problem des österreichischen Arbeitsmarktes geworden sind. Denn die Zahl der Überstunden ist trotz Krise seit 2008 nur um 6% gesunken, während die Arbeitslosigkeit gestiegen ist. Umgelegt auf eine 40-Stunden- Woche entsprechen die derzeit geleisteten Überstunden der Arbeit von rund 150. 000 Vollzeitbeschäftigten. Bei einer klugen Aufteilung eines Teils der Mehrarbeit und einem effektivem Abbau der Überstunden (bis ein Drittel weniger) wäre ein beschäftigungswirksamer Effekt von 40.000 – 60.000 Arbeitsplätzen durchaus realistisch (Berechnungen der Statistik Austria).

Heute sind viele Beschäftigte aufgrund sinkender oder stagnierender Reallöhne dazu gezwungen, immer länger zu arbeiten, um einen bereits erreichten Lebensstandard überhaupt halten zu können. Das geht auf Kosten ihrer Gesundheit, ihrer Familien, ihres ehrenamtlichen Engagements und ihrer Lebensqualität. Gesundheitliche Probleme, Burn-Out, sozialer Rückzug und die Zementierung geschlechtlicher Rollen in der Arbeitsteilung sind die Folgen. Auch der Arbeitsklimaindex 02/2013 belegt, dass die Zufriedenheit mit der Arbeitszeitregelung und der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in den letzten Jahren massiv und auf einen neuen Tiefstand gesunken ist, besonders unter jenen ArbeitnehmerInnen, die regelmäßig Überstunden leisten und an Wochenenden arbeiten müssen. Studien und Umfragen ergeben, dass sich ArbeitnehmerInnen im Schnitt eine kürzere Vollzeitarbeit bzw. eine längere Teilzeitarbeit wünschen, also Arbeitszeiten rund um die 30h pro Woche (Arbeitsgesundheitsmonitor IFES 2011).

Statt regelmäßiger Überlastung sollten mehr und gesündere Beschäftigungsmöglichkeiten für mehr Menschen geschaffen werden. Dafür müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden, so dass es günstiger wird, neue Beschäftigte einzustellen, statt wenige immer stärker zu belasten. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine Regierungsvorlage mit notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung überlanger Arbeitszeiten vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet:

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.