318/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 27.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde
betreffend Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Familienbeihilfe im Falle des Scheiterns eines Arbeitsversuches
BEGRÜNDUNG
Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bekräftigt das Recht auch von Menschen mit höchstem Unterstützungsbedarf, ihren Lebensunterhalt am Arbeitsmarkt zu verdienen. Die Durchlässigkeit zwischen Maßnahmen der so genannten Beschäftigungstherapie und sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeitsverhältnissen lässt auch deshalb zu wünschen übrig, weil bei gescheiterten Arbeitsversuchen oft Einkommensersatzleistungen (zB die erhöhte Familienbeihilfe) unwiederbringlich wegfallen.
Es wäre daher notwendig, für Menschen mit Behinderungen, die auf Grund eines Arbeitsversuches keine Familienbeihilfe erhalten, bei Scheitern des Arbeitsversuchs zumindest innerhalb einer Frist von fünf Jahren ein Wiederaufleben der (erhöhten) Familienbeihilfen ausdrücklich zu normieren.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der für Menschen mit Behinderungen ein Wiederaufleben der (erhöhten) Familienbeihilfe nach erfolglosem Arbeitsversuch ohne neuerliche Prüfung der Selbsterhaltungsfähigkeit normiert.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.