33/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.10.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

betreffend innovativer Crowdfunding-Modelle zur Sicherung der KMUs – kleinen und mittleren Unternehmen und der Energiewendeprojekte

 

BEGRÜNDUNG

 

Es war in den letzten Jahren immer schwieriger für neu gegründete, aber auch für etablierte Unternehmen Kredite von Banken zu bekommen, und durch die Wirtschaftskrise verschärfte sich die Situation nochmals. Der aktuelle Kreditbericht der OeNB zeigt, dass „von August 2012 bis zum letztverfügbaren Monat April 2013 die Jahreswachstumsrate der Unternehmenskredite von 3,4% auf nunmehr 0,8% zurückging“.[1] Laut OeNB berichten KMUs in aktuellen Umfragen auch „von einer weiteren Verringerung der Verfügbarkeit von Bankkrediten.“[2] Diese Kreditklemme – so die einhellige Meinung von ExpertInnen – wird auch in den nächsten Jahren weiterhin bestehen. Es sind daher immer mehr Unternehmen, vor allem JungunternehmerInnen, Start-Ups und KMUs, auf der Suche nach innovativen Finanzierungsmodellen, wie etwa crowdfunding. Sie wollen unabhängig von Bankkrediten, notwendige Investitionen tätigen und damit neue Arbeitsplätze schaffen.

Energiewendeprojekte haben derzeit auch mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Um eine klimaverträgliche und sichere Energieversorgung zu unterstützen, setzen immer mehr BürgerInnen den Schritt direkt in Energiewende-Projekte zu investieren.

Im Zuge der Bankenkrise haben aber auch viele BürgerInnen das Vertrauen in traditionelle Veranlagungsprodukte verloren. Sie suchen nach sinnvollen Investitionsalternativen jenseits des etablierten Finanz- und Kapitalmarkts. Sie wollen sicher sein, dass ihr Geld in Unternehmen, Energiewendeprojekte und soziale Projekte fließt, die ihren Werten und Vorstellungen entsprechen. Vertrauen, Verantwortung und Verbundenheit sind dabei tragende Säulen bei der Investitionsentscheidung.

Diese Arten der BürgerInnenbeteiligungsmodelle und crowdfunding-Initiativen stoßen aber heute sehr schnell an die Grenzen der derzeit geltenden Gesetze. Deshalb müssen die Regeln so geändert werden, dass alternative innovative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnenbeteiligung einfach, rechtssicher und kostengünstig auch in Österreich möglich werden.

Davon würden KMUs in der Region, die Energiewende, soziale Projekte und vor allem kreative und junge Start-Ups mit guten Ideen und Österreich gesamt profitieren. BürgerInnen sind – wenn sie klar und deutlich über das bestehende Risiko der Anlage informiert werden – in der Lage, über die Art der Anlage ihres Geldes selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu entscheiden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der alternative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnenbeteiligung unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher für alle Beteiligten ermöglicht.

Dieser Gesetzesentwurf soll insbesondere bewirken, dass

·        es auch für BürgerInnen möglich ist, sich administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher finanziell bei innovativen oder sozialen Projekten, Energiewendeprojekten und Unternehmen der Region zu engagieren.

 

·        die Realisierung von Energiewendeprojekten in Gemeinden mit direkter Beteiligung der BürgerInnen administrativ einfach und billig möglich wird.

 

·        sich gemeinnützige Organisationen, die geprüft und vertrauenswürdig sind, direkt Geld bei BürgerInnen zur Realisierung ihrer Projekte ausleihen dürfen.

 

·        Genossenschaften und Revisionsverbände auch administrativ einfach und kostengünstig gegründet werden können und von denselben Vorteilen wie bereits bestehende Genossenschaften profitieren können.

 

·        Unternehmen in der Region einfacher Geld direkt bei BürgerInnen ausborgen können, wenn sie auf der anderen Seite fundierte Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens bereitstellen (geprüfter Jahresbericht/ prospektähnliches Dokument bis 3 Millionen Euro Emissionsvolumen und erst ab 3 Millionen Euro Prospektpflicht) und über ihre weiteren Pläne in regelmäßigen Abständen verbindlich informieren und die Zeichnung pro Person zB auf 20.000 Euro pro Person beschränkt ist.

 

·        Österreich attraktiv für crowdfunding – Plattformen zur Finanzierung von innovativen Start Ups  wird – sodass echte Schwarmfinanzierungen z.B. mit öffentlichen Angeboten und einer Einlagenhöhe pro Person von 1.000 Euro administrativ einfach ermöglicht werden und so brachliegendes Kapital in kreative Ideen fließen kann.

 

·        das Angebot und der öffentliche Vertrieb aller alternativen (Mikro)-Finanzierungsformen nur direkt durch den Schuldner/Emittenten erlaubt ist.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.



[1] OTS0030: OeNB: Kreditwachstum in Österreich schwächt sich ab, Euroraum bleibt weiterhin zurück
OTS0030 5 WI 0476 ONB0001 Di, 02.Jul 2013

[2] OTS0030: OeNB: Kreditwachstum in Österreich schwächt sich ab, Euroraum bleibt weiterhin zurück
OTS0030 5 WI 0476 ONB0001 Di, 02.Jul 2013