35/A XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2013
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Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Änderung des Parteiengesetzes

 

Das Parteiengesetz 2012, BGBl. I Nr. 56/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2013, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 11 Abs. 8 lautet der vierte Satz: „Entscheidungen über Geldbußen und Geldstrafen sind auf der Website des Senates und zusammen mit dem Rechenschaftsbericht der betroffenen Partei auch auf deren Website zu veröffentlichen, wobei die persönlichen Daten des Bestraften, nicht jedoch der betroffenen Partei, zu anonymisieren sind.“

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, eine erste Lesung durchzuführen, sowie diese innerhalb von drei Monaten durchzuführen.

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss