382/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.04.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kol-legen

 

 

betreffend Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung

 

 

Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 wurde am 8. April 2014 vom EuGH für ungültig erklärt, weil sie nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist. Die Vorratsdatenspeicherung, wie sie in der Richtlinie vorgesehen ist, schränkt das Recht auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in schwerwiegender Weise ein. Der Grundrechtseingriff beschränkt sich nicht auf das absolut Notwendige – beim Erlass der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung wurde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Es handelt sich um einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die betroffenen Grundrechte.

Ein weiterer Kritikpunkt, auf den sich der EuGH in seinem Urteil bezieht, ist die Datensicherheit. Der Gerichtshof bemängelt, dass die Daten nicht ausreichend vor Missbrauchsrisiken geschützt sind. Durch das fehlende Vorschreiben der Speicherung der Daten im Unionsgebiet werden die Erfordernisse des Datenschutzes und der Datensicherheit nicht eingehalten. Eine unwiderrufliche Vernichtung der Daten nach Ablauf der Speicherfrist ist in der Richtlinie ebenso nicht vorgesehen.

Bedenklich ist, dass diese gravierenden Sicherheitsmängel von der österreichischen Regierung jahrelang hingenommen wurden. Aufgrund des Urteils des EuGH muss es nun endlich und vor allem schnell zu einer Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich kommen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung, wie sie die für ungültig erklärte Richtlinie 2006/24/EG vorsieht, ersatzlos abzuschaffen und die sofortige Löschung aller in diesem Zusammenhang vorhandenen Daten sicherzustellen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.