439/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Harald Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Transparenz bei den Agrarförderungen

 

Das Geld aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird derzeit ausschließlich den Bauern – meistens negativ – angelastet. Die Bauern sind allerdings nicht die einzig Begünstigten aus dem GAP-Topf; viele andere profitieren von Förderungen im Agrarbereich.

Derzeit gibt es bei den Fördergeldern aus der Gemeinsamen Agrarpolitik allerdings keine getrennte Aufgliederung und Ausweisung, welche Summen

·        direkt an aktive Landwirte (Landwirte, die Lebensmittel produzieren oder Flächen bewirtschaften) fließen und

·        an öffentliche Körperschaften (Ministerien, Landesregierungen, Kammern und Verbände, AMA, …) und

·        an Handels- und Wirtschaftsbetriebe

fließen.

Durch eine transparente Aufgliederung und Ausweisung der Agrarförderungen soll für alle ersichtlich werden, wohin sowohl die EU-Mittel als auch die nationalen Mittel aus dem Agrarbudget fließen. Einem Imageschaden der österreichischen Bauern wird dadurch wirksam entgegengewirkt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der im Sinne der Transparenz die Fördergelder der Gemeinsamen Agrarpolitik an aktive Landwirte, öffentliche Körperschaften und Handels- und Wirtschaftsbetriebe getrennt ausgewiesen werden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.