446/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.05.2014
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Zugang zu Basiskonto in der EU

 

Die EU-Kommission hat am 8. Mai 2014 einen Richtlinienvorschlag über die Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und den Kontozugang mit grundlegenden Funktionen vorgelegt.

 

Damit soll jeder Bürgerin und jedem Bürger der Zugang zu einem Bankkonto ermöglicht werden. In Österreich ist es derzeit aus den verschiedensten Gründen bis zu rund 150.000 BürgerInnen nicht möglich, bei einem Kreditinstitut ein übliches Bankkonto zu eröffnen. Damit sind wesentliche Nachteile im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben verbunden.

 

Die Richtlinie zielt u.a. darauf ab, allen Verbrauchern den Zugang zu einem Bankkonto mit wichtigen grundlegenden Funktionen zu sichern. Einzelne Kreditinstitute in Österreich bieten derartige Möglichkeiten bereits an.

 

Die Bundesregierung unterstützt diese Richtlinie entsprechend dem Regierungsprogramm. Auf europäischer Ebene ist mit einer Kundmachung der Richtlinie im kommenden Sommer zu rechnen. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde wird Umsetzungsleitlinien und technische Durchführungsstandards festlegen. Eine möglichst einheitliche Richtlinien-Umsetzung und ein hoher Grad an Homogenität ist in der Praxis wichtig für die grenzüberschreitende Klarheit und Verständlichkeit für die Verbraucher.


 

Das angestrebte Ziel fasste Binnenmarktkommissar Michel Barnier mit den Worten zusammen: „Der Zugang zu einem Basiskonto ist eine der Prioritäten der Binnenmarktakte. Dadurch kann das Leben von Millionen Europäern verbessert werden. Es ist wichtig, Praktiken ein Ende zu bereiten, die den Bürgern den Zugang zu so grundlegenden und wesentlichen Dienstleistungen verwehren. Vielmehr sollten sie in die Lage versetzt werden, voll am Leben einer Gesellschaft teilzuhaben und von den Vorteilen des Binnenmarkts in jeder Hinsicht zu profitieren.“  

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

·        die „Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu einem Basiskonto“ entsprechend den technischen und wirtschaftlichen Umstellungserfordernissen rasch und zweckmäßig umzusetzen,

·        die damit verbundenen Verbesserungen  hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Kosten und Gebühren bei Zahlungskonten entsprechend den auf europäischer Ebene noch festzulegenden Standards abzusichern,

·         vor allem allen ÖsterreicherInnen den gesicherten Zugang zu einem Basiskonto auf Habenbasis und gegen angemessenen Kostenersatz zu ermöglichen,

·        dabei Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und anzustreben, dass alle markt- und versorgungsrelevanten Bankinstitute gleichermaßen verpflichtet sind, ein Basiskonto anzubieten.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz

vorgeschlagen.