454/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einrichtung einer weisungsfreien Sportombudsstelle

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Autonomie des österreichischen Sports wird gerade von VertreterInnen der Regierungsparteien als unangreifbar dargestellt. Wenn diese Position vertreten wird, darf das nicht dazu führen, dass SportlerInnen und Eltern gegen Mauern laufen, wenn sie auf Probleme in den Strukturen und Verbänden hinweisen. Seitens des Sportministeriums wurde laut verschiedensten Berichten auch bei offensichtlichen Missständen wiederholt auf die Unzuständigkeit des Ministeriums und die Autonomie der Verbände verwiesen.

Die Akzeptanz der Autonomie der Verbände endet spätestens dann, wenn der sportliche Erfolg gefährdet wird. Das betrifft konkrete Bedürfnisse von SportlerInnen, die in manchen Verbänden kein Gehör finden, selbstherrliche Entscheidungen mancher FunktionärInnen oder intransparente Förderentscheidungen. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten und Ungerechtigkeiten dürfen SportlerInnen nicht auf sich alleine gestellt bleiben, wenn sie diese aufzeigen oder sich dagegen zur Wehr setzen. In Extremfällen wie dem Schwimmverband haben die jahrelangen Streitigkeiten innerhalb des Verbandes zu einer Rücktrittswelle geführt. Hier können die Politik und insbesondere der zuständige Sportminister nicht wegschauen.

Betroffene müssen eine Ansprechstelle bekommen, wo die Probleme gemeldet werden können, eine objektive Überprüfung ermöglicht wird und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen werden können. Das lässt sich am besten durch eine weisungsfreie Sportombudsstelle gewährleisten. Diese Kosten dafür müssen vom Sportministerium zur Verfügung gestellt werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, eine weisungsfreie Sportombudsstelle einzurichten, bei der Missstände gemeldet und die Vorwürfe objektiv überprüft werden können. Die Ombudsstelle soll konkrete Empfehlungen für Verbesserungen im österreichischen Sport aussprechen können.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Sportangelegenheiten  vorgeschlagen.