459/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Dr. Nikolaus Scherak,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Vermeidung von Brain Drain und Förderung qualifizierter Zuwanderung

 

 

Jeder 8. hochqualifizierte Österreicher wandert ins Ausland aus.[1] „Hochqualifiziert“, das heißt Menschen, die eine fundierte, meist tertiäre Ausbildung haben, verlassen unser Land. Und mit ihnen wandern auch Fachwissen und ein wertvoller Beitrag zur Zukunft unseres Landes ab. Dies wäre wenig dramatisch, würden entweder ebenso viele hochqualifizierte Staatsbürger aus dem Ausland zurückwandern, oder ausreichend Zuwanderer aus anderen Staaten, die als High Potentials gelten, nach Österreich kommen. Leider beträgt der momentane Wanderungssaldo österreichischer Staatsbürger jedoch in etwa -10.000 Österreicher pro Jahr. Der Saldo der Nicht-Staatsbürger ist zwar mit 37.100 positiv, jedoch sind hiervon nur 18%[2] Hochqualifizierte.

Wir leben in einem Land, in dem wir wenig natürliche Ressourcen haben, weswegen es hier umso wichtiger ist, sich auf unser Human Capital zu besinnen. Nur indem wir einen Fokus auf Know-How legen und den Wissenschafts- und Forschungsstandort Österreich stärken, können wir für nachhaltigen Wohlstand garantieren und zukunftsreiche Bedingungen für nachfolgende Generationen schaffen. Konkret bedeutet dies einerseits, die Studienbedingungen erheblich zu verbessern und andererseits, den Forschungssektor zu stärken und den Wirtschaftsstandort Österreich zu attraktivieren. Dies wurde zwar im Regierungsprogramm auch so kolportiert, alleine jedoch mit dem vorgelegten Wissenschafts- und Forschungsbudget wird dies nach und nach unglaubwürdiger.

Forschungsinstitute werden ebenfalls stark in ihren Möglichkeiten beschnitten und müssen vielversprechende Projekte aus Mangel an Mitteln ablehnen und so den Forschungsstandort Österreich an der kurzen Leine halten.


Die zuvor angeführten Faktoren erschweren es erheblich, einen gut funktionierenden Wissenschafts- und Forschungssektor zu kreieren, der unzählige direkte und indirekte positive Auswirkungen auf unseren Staatshaushalt haben würde. So bietet ein Ausbau des Sektors zu allererst auf direktem Wege zusätzliche Stellen im hochqualifizierten Bereich, die den „Arbeitsplatz Österreich“ für High Potentials attraktiver machen, darüber hinaus wird durch die Mehrzahl an höher bezahlten Stellen auch ein Wachstum des BIP möglich. Zusätzlich wird die Know-How-Bildung forciert sowie unsere internationale Reputation, die starke Multiplikatoreneffekte für die Innovationsfähigkeit des Landes nach sich zieht, gestärkt. Ein mehr an Innovationen stärkt auch den Industriesektor, was den Wirtschaftsstandort Österreich verbessert und so einen indirekten Effekt auf eine größere Wirtschaftsleistung erfüllt.

Doch anstatt an der Attraktivierung unseres Wirtschaftsstandortes zu arbeiten, indem wir einerseits mehr Mittel für Wissenschaft und Forschung bereitstellen und andererseits hochqualifizierte Arbeitskräfte anlocken, verhindern wir durch die RWR-Karte einen entsprechenden Prozess. Der Grund dafür ist, dass die mit der RWR-Karte verbundenen Auflagen zu hoch und in der Realität unerfüllbar sind.

Zu guter Letzt wird bei uns der Faktor Arbeit viel zu hoch besteuert, was unsere Standortattraktivität zunehmend beeinträchtigt. Darüber hinaus ist Österreich auch noch als gründerfeindlich einzustufen. Das EU-weit durchschnittlich erforderliche Eigenkapital zur Gründung einer GmbH liegt bei 8.000€. Der österreichische Wert beträgt 35.000€.  Um hier die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu steigern, wurde im Vorjahr die „GmbH light“ eingeführt, jedoch hastig nach sechs Monaten wieder zurückgenommen. Ein Schritt, der schwer nachzuvollziehen ist, steigerte sich doch alleine in den ersten vier Monaten der Gültigkeit der mittlerweile wieder abgeschafften Neuregelung die Zahl der Gründungen um 1.500 verglichen mit dem Vorjahr.

Deshalb stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, so rasch wie möglich alle notwendigen legistischen Maßnahmen einzuleiten, sodass sichergestellt werden kann, dass einerseits Brain Drain tunlichst vermieden wird und andererseits eine qualifizierte Zuwanderung stattfindet, um den Wissens- und Wirtschaftsstandort Österreich zu sichern.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss verlangt.



[1] Pressekonferenz Universität Wien „Brain Circulation: Österreich braucht High Potentials“, Rektor Engl, Wolfgang Eder, Vizerektor Faßmann, 18.03.2014

[2] Standard, 24.04.2014