471/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freund

 

betreffend Grenzwerte für Plastik im Abwasser

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Eine Studie von Forschern der Universität Wien (Lechner, A, et al., The Danube so colourful: A potpourri of plastic litter outnumbers fish larvae in Europe´s second largest river, Environment Pollution (2014), http://dx.doi.org/10.1016/j.envpol.2014.02.006) wies in den Jahren 2010 und 2012 eine höhere Konzentration von Plastikteilen als von Fischlarven in der Donau nach. Die Forscher wollten eigentlich die Verbreitung von Fischlarven untersuchen und stellten fest, dass die Masse an Plastikteilen für den gesamten Untersuchungszeitraum höher war als die Masse von Fischlarven. Eine Hochrechnung in derselben Studie ergab, dass auf diese Weise täglich 4,2 Tonnen Plastikmüll von der Donau in das Schwarze Meer gespült wird. Bei 79,7 Prozent der in der oben genannten Studie gefundenen Plastikteile handelt es sich um industrielle Rohstoffe wie Pellets, Spherules und Flakes. Bei dem Rest der Plastikteile handelt es sich um andere Müllreste in der Größenordnung von 0,5 bis 20 Millimeter.

 

Derzeit existiert kein expliziter Grenzwert für den Eintrag von Kunststoffteilchen in Fließgewässer oder in eine Kanalisation durch Industriebetriebe. Kunststoffteilchen werden in Branchenverordnungen, wie zum Beispiel der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffen, Gummi und Kautschuk (AEV Kunststoffe), unter dem Sammelparameter für „abfiltrierbare Stoffe“ mitgeregelt. Abfiltrierbare Stoffe sind alle Sink-, Schweb- und Schwimmstoffe, welche durch Filtration vom Abwasser abgetrennt werden können.

 

Für Betriebsanlagen zu Herstellung oder Verarbeitung von Kunststoffen sieht die entsprechende Branchenverordnung einen Grenzwert von 30 Milligramm pro Liter für die Einleitungen in ein Fließgewässer und 150 Milligramm für die Einleitung in eine öffentliche Kanalisation vor. Die Menge an Plastik, die auf diese Weise pro Tag regulär in ein Fließgewässer eingeleitet werden darf, hängt somit vom Gesamtvolumen des Abwassers der Betriebsanlage ab.


Die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 1272/J (Umweltbeeinträchtigungen durch die Firma Borealis Polyolefine GmbH in Schwechat-Mannswörth) durch Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner(1161/AB), weist auf Nachfrage der Nationalratsabgeordneten Mag. Christiane Brunner die wasserrechtlichen Bewilligungen der Firma Borealis Polyolefine GmBH aus. Demnach besitzt der Betrieb zur Produktion von Polyethylen und Polypropylen eine Bewilligung für den Betrieb einer Reinwasserkanalisation zur Reinigung der Anlage mit Ableitung in die Schwechat im Ausmaß von 550 Kubikmetern am Tag. Zusätzlich besitzt der Betrieb eine Bewilligung zur Einleitung von Kühlwasser im Ausmaß von max. 19.000 Kubikmetern pro Tag sowie zur Einleitung von Niederschlagswasser. Beim bestehenden Grenzwert von 30mg/l und unter der Annahme, dass 19.550 Kubikmeter Abwasser an einem Tag in die Schwechat eingeleitet werden, hat der Betrieb die Erlaubnis zur Einleitung von 586 Kilogramm abfiltrierbarer Stoffe. Wenn auch nur die Hälfte dieser Stoffe Kunststoffteilchen sind, darf ein Betrieb dieser Größenordnung laut AEV Kunststoffe ganz legal fast 300 Kilogramm Plastik pro Tag in ein Fließgewässer ableiten. Das entspricht - bei 30 Gramm pro PET-Flasche - dem Gewicht von 10.000 Plastikflaschen!

 

Unbeschadet der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß § 31 Abs. 1 WRG 1959 („Allgemeine Sorge für die Reinhaltung“), ist es aus ökologischer Sicht dringend notwendig, die erlaubte Einleitung von Kunststoffen durch Betriebsanlagen im Wege der Branchen - Abwasseremissionsverordnungen explizit zu regulieren. Kunststoffteilchen unterscheiden sich durch ihre Eigenschaften signifikant von anderen abfiltrierbaren Stoffen und sollten auch nicht in geringen Konzentrationen in Fließgewässer oder Kanalisationen eingeleitet werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, neue Grenzwerte zu erarbeiten und zu verordnen, um die Einleitung von Kunststoffteilchen in Fließgewässer und in die öffentliche Kanalisation durch Betriebsanlagen zu minimieren.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss  vorgeschlagen.