475/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar-Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Transparenz und Qualitätssicherung bei Arbeitsmarktförderungsprojekten von AMS und BMASK

 

In einem im Frühjahr 2014 vom Arbeitsmarktservice abgehaltenen Kurs ist den Teilnehmern ein Formular vorgelegt worden, das für Staunen gesorgt hat. Im Rahmen des Kurses "Neue Wege bis 30" musste die Frage "Was ist Arbeit?" anhand eines Arbeitsblattes beantwortet werden, das mit mehreren seltsam anmutenden Fragen - über bellende Hunde oder sich schön machende Ehefrauen -aufwartete. Der vom AMS finanzierte Kurs wurde vom Institut für berufsbezogene Weiterbildung und Personaltraining ("BEST") angeboten. Eine Teilnehmerin ließ das betreffende Formular  nun dem "Standard" zukommen. Darin werden die Kursteilnehmer aufgefordert zu entscheiden, ob es sich bei bestimmten Aussagen um Arbeit handelt oder nicht. Darunter befinden sich folgende Formulierungen: "Ein Priester trinkt nach der Taufe mit der Familie Kaffee." "Ein Unteroffizier zielt auf einen Pappkamerad." "Eine Animierdame lässt sich zum Whisky einladen." "Frau Österreicher hat Teilzeitarbeit und näht sich zu Hause einen Rock." "Ein Hund bellt den Briefträger an." Und als besonderes Highlight: "Eine Ehefrau macht sich jeden Abend um 19 Uhr für ihren Mann schön." Mit dem Formular wollte die Kursleiterin den Wert von Arbeit und Rollenbilder diskutieren, wie der "Standard" unter Berufung auf die Teilnehmerin berichtet. Diese meinte dazu: "Es fielen sexistische Witze. Und darüber nachzudenken, ob es Arbeit ist, wenn ein Hund bellt, war sehr demütigend." Die 25-jährige Frau habe schließlich den Kurs vorzeitig beendet, weil er ihr "sinnlos" erschien. Auch deshalb, weil sie als Absolventin einer höheren berufsbildenden Schule eine ganze Woche Zeit hatte, Bewerbungsschreiben zu verfassen - was sie jedoch bereits nach einem Tag erledigt hatte. Das betreffende Formular wurde von "Best"-Geschäftsführer Erik Hirschenbrunner in dem Bericht verteidigt: Diese Übung würde nie für sich alleine stehen, sondern sei immer in einem längeren, in der Regel einem "einwöchigen Kontext entsprechender Inhalte, Erläuterungen und Arbeitsprozesse eingebettet". Demnach entstammt das Arbeitsblatt dem 1984 erschienenen Buch "Sichtwechsel.  Die Aussage "Die Frau macht sich jeden Abend um 19 Uhr für ihren Mann schön" kommentierte Hirschenbrunner mit den Worten: "Diese Frage ist uns beziehungsweise einem Trainer selbstverständlich nicht 'passiert', sondern wurde mit Absicht und bewusst gewählt, um das Thema Gendermainstreaming auch im Arbeitskontext zu diskutieren und eigenes Verhalten als Frau und Mann zu hinterfragen." Damit könne man auch darüber diskutieren, "wie sehr das eigene Auftreten und Aussehen für die Arbeitssuche und Jobbeschreibung relevant ist und ob Aussehen Teil der Arbeit ist". Zudem gebe die Übung "gerade zu Anfang die Möglichkeit, in eine Diskussion mit der Gruppe zu kommen und die Teilnehmer noch in einem thematischen Bereich, in dem sie sich sicher fühlen, Werteinstellungen erfragen zu lassen, ohne zu viel über sich selbst in der Gruppe preisgeben zu müssen". Laut "Standard" habe die zuständige Fachabteilung des AMS nach dem Bekanntwerden der Causa das Arbeitsblatt geprüft und für nicht mehr zeitgemäß erachtet. Demnach sei der Kursträger gebeten worden, es in Zukunft nicht mehr zu verwenden.Quelle:krone.at/Oesterreich/AMS_fragt_bei_Kursen_Ist_Hundebellen_Arbeit-Absurdes_Formular-Story-406104

Obwohl immer wieder solche Fälle im Zusammenhang mit AMS-Kursen auftauchen, weigert sich der zuständige Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, dem Parlament über die Auftragsvergabe an Schulungsfirmen Auskunft zu geben und verweigert auch jede Qualitätskontrolle im Zusammenhang mit AMS-Kursen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Regelungen für eine vollkommene Transparenz der Auftrags- und Fördervergabe, der Ausbildungsinhalte, der Ergebnisverantwortlichkeit und der Qualitätssicherung bei den Förder- und Auftragsvergaben des Arbeitsmarktservices (AMS) und des BMASK bei Outplacement-Projekten, an Sozioökonomische Betriebe, Social Profit (Benefit) Unternehmen, bei Transitarbeitsplatz-Projekten und beim Zweiten Arbeitsmarkt garantiert und sicherstellt.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.