477/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar-Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Transparenz in der Arbeitsmarktförderung und im AMS-Schulungswesen

 

In den letzten Monaten hat sich der ressortzuständige Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in fortgesetzter Art und Weise geweigert, gegenüber dem Nationalrat Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktförderung im AMS-Schulungswesen und bei der Förderung Sozioökonomischer Betriebe inhaltlich zu beantworten. Unter anderem ist in diesem Zusammenhang auf die Anfragebeantwortungen 443 AB /XXV.GP bzw. 453 AB/ XXV.GP zu verweisen.

 

Obwohl Steuergeld über Vertragsbeziehungen an Auftragnehmer des AMS bzw. des BMASK fließt, weigert sich der zuständige Bundesminister, die wesentlichen Details über Beauftragungen, Auftragnehmer, Höhe der Auftragssummen, Grundlage der Vergaben usw. dem Nationalrat zu beantworten. Mit dieser Vorgangsweise wird der Intransparenz und Verschleierung Vorschub gegeben und sie nährt den Verdacht, dass es bei den Auftragsvergaben von AMS und BMASK im Zuge der Arbeitsmarktförderung um im AMS-Schulungswesen zur Etablierung einer „Grauzone“ gekommen ist. Bereits in der Vergangenheit hat es immer wieder Hinweise gegeben, dass Auftragsvergaben immer wieder an die selben „Seilschaften“ von Firmen und Institutionen gegangen ist, zu denen politische oder sonstige intensive Netzwerkbeziehungen gegeben hat oder gibt.

 

Bundesminister Hundstorfer verweist bei der Nichtbeantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem AMS und den Sozioökonomischen Betrieben ua. auf den großen Verwaltungsaufwand und die Vielzahl der Fragen, die seinem Ressort gestellt werden bzw. wurden. Mit dieser Argumentation nimmt er für sich eine gesetzlich nicht gedeckte Rechtsgüterabwägung zwischen dem Recht der Abgeordneten und der Bürger auf Transparenz beim Umgang mit Steuergeldern und den verwaltungsmäßigen Abläufen bei der Behandlung solcher Anfragen in Anspruch. Es ist die Aufgabe eines Bundesministers, sein Ministerium auf der Grundlage des geltenden Bundesministeriengesetz und der einschlägigen sonstigen rechtlichen Grundlagen so zu organisieren, dass er jederzeit umfassende Auskunft über Fragen der Budgetgebarung gegenüber dem Nationalrat zu geben in der Lage ist. Die Acht-Wochen-Frist für die Beantwortung ist ausreichend, um entsprechende Zahlenwerke, die ja vorhanden sein müssen, zu verarbeiten und in entsprechender Form zu übermitteln.


Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass Herr Bundesminister Rudolf Hundstorfer insgesamt vom Nationalrat aufgefordert wird, in Sachen AMS eine umfassende Informationspolitik zu betreiben und das Interpellationsrecht ernst zu nehmen.  

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gegenüber dem Nationalrat alle wesentlichen Details über Beauftragungen, Auftragnehmer, Höhe der Auftragssummen, Grundlage der Vergaben im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktförderung im AMS-Schulungswesen und bei der Förderung Sozioökonomischer Betriebe offenzulegen und parlamentarische Anfragen vollinhaltlich entsprechend zu beantworten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.