482/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Abschaffung der vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA)

 

Im Zuge der Einführung der teilzentralen abschließenden Prüfung („Zentralmatura“) wurde die (nicht pflichtige) Fachbereichsarbeit durch eine (pflichtige) vorwissenschaftliche Arbeit ersetzt. Der Regierungsvorlage ist zu entnehmen, dass diese „eine selbständige, außerhalb der Unterrichtszeit erstellte Arbeit sein soll, welche die Studierfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen unter Beweis stellt“.

Sie ist neben der zentralen schriftlichen Klausur und den darauffolgenden mündlichen Prüfungen die dritte Säule der neuen „Zentralmatura“ und ist im kommenden Jahr verpflichtend für alle AHS Maturanten.

Der ehemalige Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle legte seine Bedenken gegen die VWA im August 2012 via Standard-Gastkommentar offen: „Als überaus problematisch sehe ich aber das geplante dritte Element, die 'vorwissenschaftliche Arbeit', an. Schon der Begriff ist ganz unglücklich, vor allem aber fehlt jegliche Voraussetzung, wie sie an der Universität erst ein Proseminar schafft. Von der bald grassierenden Themennot einmal abgesehen, werden sich Tauschbörsen im Internet bilden, 'copy and paste' feiern Triumphe.“.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit dem Ziel, die Form und den Umfang der abschließenden Prüfung so zu ändern, dass keine abschließende Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau für höhere Schulen notwendig ist.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsschuss beantragt.