487/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Regionale Wertschöpfung im Bestbieterprinzip bei der Vergabe von Bauaufträgen für österreichische Arbeitsplätze“

 

Im Rahmen des binnenmarktkonformen Ausschreibungsrechts erhalten nicht nur heimische Firmen Zuschläge, sondern vor allem ausländische Firmen. Im Bereich der  Lohnnebenkosten haben ausländische Mitbewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen einen immensen Vorteil. Diese Vergabe von Bauaufträgen an ausländische Firmen vernichtet jedoch regionale Arbeitsplätze.

Daher wäre es im Interesse der heimischen Betriebe sinnvoll, einen österreichischen Vergabemodus zu implementieren, der regionale KMUs nicht benachteiligt, sondern mittels einer adäquaten Bewertung deren Chancen im Wettbewerb wahrt und damit die Wertschöpfung im Land behält.

Eine faire Vergabe, also das „Bestbieterprinzip unter Einbeziehung regionaler Wertschöpfungsanteile“ anstatt dem Billigstbietersystem, kommt der gesamten Bevölkerung und Volkswirtschaft letztendlich viel günstiger und hat mehrere Vorteile:

Zum einen sichert es lokale Arbeitsplätze, zum anderen müssen insbesondere im Bundesbereich auch die Kosten eines Bauwerkes nach der Bauphase betrachtet werden. Die besten Angebote beziehen diese selbstverständlich in ihre Berechnungen ein, sodass die Kosten des Bauwerkes über seinen gesamten Lebenszyklus minimiert werden können.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass der regionale Wertschöpfungsanteil im Rahmen des Bestbieterprinzips bei der Vergabe von Bauaufträgen im binnenmarktkonformen Ausschreibungsrecht berücksichtigt wird.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.