490/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller

 

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend internationale Erklärung zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern

 

2014 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der familienbetriebenen Landwirtschaft ausgerufen, um sie stärker ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken und auf ihre Rolle bei der Bekämpfung von Hunger und Armut, der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und der Verbesserung der Lebensgrundlagen bei gleichzeitigem Schutz der Umwelt und der Artenvielfalt hinzuweisen. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass landwirtschaftliche Familienbetriebe Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen haben und dass Investitionen in diesen Sektor deutlich verstärkt werden. Auch sollte weltweit der unersetzliche Beitrag, den Frauen in der familiengeführten Landwirtschaft leisten, anerkannt werden.

 

Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und der Aufbau von rechtsstaatlichen Strukturen stellen einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Armut in ländlichen Gebieten dar. Ein Blick auf die FAO Welthungerkarte zeigt, dass Armut insbesondere  in Staaten auftritt, in denen die Korruption sehr hoch ist und mangelnde demokratische Strukturen gegeben sind.

 

Landarbeiter gehören in weiten Teilen der Welt zu den am schlechtesten bezahlten Berufsgruppen. Gleichzeitig sind sie vielfältigen Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Ihr Recht auf Nahrung sowie weitere Arbeits- und Menschenrechte werden vielfach verletzt.

 

Zivilgesellschaftliche Organisationen haben die Vereinten Nationen (UN) seit vielen Jahren dazu aufgefordert, eine Internationale Erklärung der Rechte von KleinbäuerInnen zu verabschieden. Im September 2012 hat der UN Menschenrechtsrat beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit dem Mandat einzurichten eine Erklärung über die Rechte von KleinbäuerInnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, zu verhandeln, zu entwerfen und dem Menschenrechtsrat zu übermitteln (Resolution A/HRC/RES/21/19).

 

Eine vorausgegangene Studie des beratenden Ausschusses des Menschenrechtsrats hatte ergeben, dass KleinbäuerInnen und andere Menschen, die in bestimmten ländlichen Regionen arbeiteten vor allem aus folgenden fünf Gründen überproportional an Hunger leiden: Wegen


Enteignung von Land, Zwangsräumungen und Vertreibung; wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung von Frauen und Mädchen; wegen fehlender Agrarreformen und ländlicher Entwicklung, einschließlich fehlender Bewässerungssysteme und Saatgut; wegen der Absenz von Mindestlöhnen und sozialem Schutz und wegen Repression und Kriminalisierung von Bewegungen, die dem Schutz der Kleinbauern dienen.

 

Um diese gravierenden Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen zu überwinden, hat der beratende Ausschuss unter anderem empfohlen, eine Erklärung der Rechte von KleinbäuerInnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, zu entwickeln. Die Betroffenen sollen in das entsprechende Verfahren einbezogen werden. Diese Entscheidung wurde von vielen Regierungen befürwortet und von ExpertInnen in der ersten Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe unterstützt. Die Europäische Union und ihre Mitglieder haben jedoch Bedenken gegen das Verfahren und  eine solche Erklärung geäußert.

 

Aus den hier dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich aktiv für die Bemühungen zur Förderung und zum Schutz der Rechte der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, der bäuerlichen Familienbetriebe und der in ländlichen Regionen arbeitenden Menschen, im Rahmen der EU, der Vereinten Nationen und anderen zuständigen internationalen Organisationen einzusetzen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.