504/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Mindestentlohnungsmodell für Ferialpraktikanten

 

Neben der arbeitsrechtlichen Stellung ist vor allem die Entlohnung bei vielen Ferialpraktikanten immer noch eine „Grauzone“. Für die Absolventen berufsbildender mittlerer und höherer Schulen besteht aber im Ausbildungsplan die Pflicht, solche  Praktika zu absolvieren. Neben eines ausbildungsgemäßen Einsatzes und entsprechender arbeits(schutz)rechtlicher Rahmenbedingungen ist auch eine gerechte Mindestentlohnung für diese Gruppe junger Menschen notwendig.

 

In diesem Zusammenhang wäre die Einführung eines Mindestentlohnungssystems für Ferialpraktikanten notwendig, das sich am Ausgleichszulagen-Richtsatz orientiert. Dies könnte z.Bsp. folgendermaßen aussehen:

 

Nach 1. Schuljahr: Mindest-Entlohnung von 70 % des Ausgleichszulagen-Richtsatzes

Nach 2. Schuljahr: 80 %

Nach 3. Schuljahr: 90 %

Nach 4. Schuljahr: 100 %

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Regelungen für die Einführung eines Mindestentlohnungsmodell für Ferialpraktikanten auf der Grundlage des Ausgleichszulagen-Richtsatzes beinhaltet.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.