511/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten  Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen

 

 

Bedingt durch die steigende Lebenserwartung der Menschen in Österreich steigt auch die Zahl jener Personen, die pflege- bzw. betreuungsbedürftig sind. Aufgrund dieser Tatsache ist auch der weitere Bedarf an Betreuungspersonen für die 24-Stunden-Betreuung evident. Zahlreiche Vermittlungsagenturen decken diesen Bedarf vorwiegend mit Personen aus benachbarten Ländern mit bisher im Vergleich zu Österreich niedrigem Lohnniveau ab, die dann als selbstständige Personenbetreuer tätig sind.

 

Laut eines Beitrages der Sendung „Bürgeranwalt“ mit dem Titel „unseriöse Seniorenhilfe“ (Ausstrahlungsdatum 29.03.2014) gibt es in Österreich mehr als 600 Vermittlungsagenturen im Bereich der Personenbetreuung.

 

Die Feststellung des jeweiligen Bedarfes der betreuungsbedürftigen Person sowie die Auswahl und Kontrolle der Personenbetreuer zusammen mit einer hochwertigen Beratung der Betroffenen und der Angehörigen setzt ganz bestimmte Vorkenntnisse voraus. 

 

Derzeit sind in Österreich keinerlei Voraussetzungen notwendig, um eine Vermittlungsagentur gerade in einem so hochsensiblen Bereich wie der Personenbetreuung zu gründen und zu führen. Es handelt sich um ein sogenanntes freies Gewerbe.

 

Den vermittelten Betreuern fehlen oft grundlegende Kenntnisse in der Betreuung von älteren bzw. pflegebedürftigen Menschen oder sogar der Haushaltsführung und aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse ist eine Kommunikation mit den betreuungsbedürftigen Menschen in zahlreichen Fällen nur stark eingeschränkt möglich. Dabei ist gerade die Kommunikation für ältere Menschen und für Personen, die Hilfe und Unterstützung brauchen, ein wesentliches Element im Alltag.

 

Die Klagen über schlechte Betreuung werden ebenso häufiger wie die Beschwerden über unseriöse Vermittlungsagenturen, die sowohl die betreuungsbedürftigen Menschen als auch die Personenbetreuer schädigen. Im oben angeführten Beitrag der Sendung „Bürgeranwalt“ wurden zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge für die selbständigen Betreuer von der Vermittlungsagentur nicht ordnungsgemäß abgeführt.

 

Folgende Maßnahmen sind daher gefordert, um pflegebedürftige Menschen adäquat zu unterstützen:

 

Ein „Gütesiegel Personenbetreuung“ soll betreuungsbedürftigen Personen in Österreich ermöglichen, seriöse Vermittlungsagenturen und qualifizierte Personenbetreuer auch unter Zeitdruck zuverlässig eruieren zu können. Oft tritt die Betreuungsbedürftigkeit für die Betroffenen überraschend ein und es bleibt wenig Zeit, sich vom Angebot in Österreich ein umfassendes und seriöses Bild zu machen.

Erklärtes Ziel ist es, das Qualitätsbewusstsein im sensiblen Bereich der Personenbetreuung zu steigern, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen seriösen Anbietern zu fördern und die Dienstleistungsqualität hochzuhalten.

 

Gleichzeitig soll unseriösen Anbietern das Handwerk gelegt werden, die sowohl die zu betreuenden Personen als auch die Personenbetreuer selbst in einer Notsituation unredlich zu ihren Gunsten ausnutzen.

 

Das Gütesiegel wurde bereits im Antrag 222/A(E) (Einbringung am 17.02.2014 im Nationalrat) gefordert.

 

Daneben ist rasch eine Reglementierung des bisher freien Gewerbes der Personenbetreuung gefordert.

 

Die große Mehrheit pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen, die unselbständige Personenbetreuer beschäftigen möchten, sieht sich nicht in der Lage, der Fülle von administrativen Verpflichtungen nachzukommen. Auch für diese Personen muss es eine tragfähige Lösung geben. Sie bleiben oftmals in der Illegalität und gehen damit ein enormes Risiko ein oder greifen auf das sogenannte Selbständigenmodell zurück, ohne vom Gesetzgeber ausreichend geschützt zu sein. Einige Vermittlungsagenturen machen damit gute Geschäfte, indem sie auch dann Arbeitskräfte als Selbständige vermitteln, wenn diese nicht die notwendigen Voraussetzungen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit mit sich bringen. Gleichzeitig  werden selbständige Personenbetreuer  ausgenutzt und es werden auch von den betreuungsbedürftigen Menschen überhöhte Vermittlungsgebühren verlangt. Dies alles auch zum Schaden jener Agenturen, die seriös arbeiten und sich tatsächlich in den Dienst der Menschen gestellt haben.

 

Eine praxistaugliche Lösung für jene Personen, die auf das Selbständigenmodell zugreifen wollen, wäre die Schaffung einer bundesweit aktiven Trägerorganisation in Form einer Genossenschaft, die für die Pflege- und Betreuungsbedürftigen unselbständige Pfleger und Betreuer beschäftigt und den Betroffenen auf diesem Weg alle administrativen Leistungen abnimmt. Gleichzeitig kann so für die notwendige Weiterbildung und für Urlaubsersatz oder für Ersatz im Krankheitsfall gesorgt werden.

 

Der Betreuungsbedürftige als Nutzungsberechtigter der Leistungen der Genossenschaft kann – wenn die entsprechende Qualifikation vorhanden ist – den Pfleger oder Betreuer seiner Wahl bei der Genossenschaft beschäftigen lassen und kann versichert sein, dass alle administrativen Schritte pünktlich und richtig gesetzt  werden und von der Genossenschaft auch die Qualität der Betreuungsleistungen sichergestellt wird.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

 „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird ersucht, sich für die Umsetzung folgender Punkte einzusetzen bzw. dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie ersucht.