518/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Einführung einer verpflichtenden Sprachstandserhebung vor Eintritt in die Primarschule bei Kindern mit Migrationshintergrund

 

Kinder mit Migrationshintergrund stehen häufig vor dem Problem, dem Unterricht nicht folgen zu können, da sie die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrschen.

 

Österreichweit gab es laut Statistik Austria im Jahr 2012 von 82.821 Schülern in der Schulstufe 1 exakt 21.162 Schüler mit einer anderen Umgangssprache als Deutsch, was einem Anteil von mehr als 25 Prozent aller Schüler der Alterskohorte entspricht. In Wien stellen die Schüler mit einer anderen Umgangssprache als Deutsch bereits die Mehrheit in dieser Schulstufe, nämlich 8.842 Schüler (= 53%) von 16.596 insgesamt.

 

Der jetzige Minister für Europa, Integration und Äußeres, Sebastian Kurz, stellte am 13. 9. 2013 noch folgende Forderung an eine künftige Regierung:          

 

„Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (VP) will mit mehr Strenge auf den Umstand reagieren, dass in Österreich ein Viertel aller Sechsjährigen mit erheblichen Mängeln bezüglich Deutschkenntnissen in die Schule kommt.

Das Schulpflichtgesetz müsse deshalb von der nächsten Koalition geändert werden. 'Kinder sollen erst dann in die Volksschule dürfen, wenn sie ausreichend Deutsch können, um dem Unterricht folgen zu können', forderte Kurz im Interview mit den OÖNachrichten.“

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, wonach für Kinder mit Migrationshintergrund im Jahr vor Eintritt in die Primarschule eine verpflichtende Sprachstandsfeststellung durchgeführt werden soll. Kinder, bei denen im Zuge dieser Sprachstandsfeststellung Defizite bei der Beherrschung der deutschen Sprache festgestellt werden, sollen dem zufolge verpflichtend die Vorschule besuchen müssen. Nach Ablauf eines Jahres ist vor Eintritt in die Volksschule erneut eine Sprachstandfeststellung durchzuführen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.