521/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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Entschliessungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag

 

Der Vorarlberger Landtag hat folgenden von allen Fraktionen im Vorarlberger Landtag mitunterzeichneten Antrag betreffend den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag, Beilage 41/2014, eingelangt am 23.4.2014, einstimmig beschlossen:

Aufgrund eines allgemeinen Mangels an herkömmlichen Energieträgern haben sich die sechs Gründerstaaten (Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien, Luxemburg, Niederlande) in den 50er Jahren der Kernenergie zugewandt. Das Ziel war, eine Unabhängigkeit in der Energieversorgung zu erreichen.

Im März 1957 wurden in Rom die „Römischen Verträge“ unterzeichnet. Neben der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde auch die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet. Die beiden Verträge sind mit dem 1. Jänner 1958 in Kraft getreten.

Das Ziel des Euratom-Vertrages ist neben der Entwicklung und Bildung von Kernindustrien in Europa, auch dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedsstaaten von der Entwicklung der Atomenergie profitieren.

Diese Ziele sind mit der einstimmig im Vorarlberger Landtag beschlossenen Erreichung der Energieautonomie bis 2050 nicht vereinbar. Durch die breite, in der Vorarlberger Landesverfassung verankerte, und völlig gerechtfertigte Ablehnung von Atomenergie und jüngst auch von Fracking sind Alternativen notwendig. Neben Stromeinsparungen und einer Steigerung der Energieeffizienz ist auch ein Ausbau von erneuerbaren Energien notwendig.

Es fließen jährlich beträchtliche Mittel, nämlich unseren Informationen zufolge rund 40 Millionen Euro, aus dem österreichischen Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert Österreich über diesen Umweg die europäische Atomenergie mit. Jede Subvention für Atomenergie, auch wenn sie unter dem Vorwand der Sicherheit erfolgt, verbilligt die Produktion von Atomstrom und fördert den Bau neuer Kernkraftwerke in Europa.

Ein Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag und die Verwendung der dafür bisher gebundenen Mittel für die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energie ist daher ein Gebot der Stunde.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages nachstehenden

 

ANTRAG

 

Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:

„Die Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, alle erforderlichen Schritte zu setzen, die einen Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag ermöglichen. Die für Euratom vorgesehenen finanziellen Mittel sind zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energie in Österreich sicherzustellen.“

 

 

Im Sinne der Unterstützung dieses selbständigen Antrags des Vorarlberger Landtages stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, die einen Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag ermöglichen. Die für Euratom vorgesehenen finanziellen Mittel sind zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energie in Österreich sicherzustellen.“  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.