523/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Übernahme der Kosten für das Lehrpersonal an nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft

 

 

 

Die österreichische Privatschullandschaft gestaltet sich hinsichtlich der Schulerhalter wie folgt: konfessionelle Schulen 53,2%, Vereine und Privatpersonen 32,3% und andere 14,5%. Die konfessionellen Privatschulen werden durch die Finanzierung seitens des Bundes gegenüber anderen Schulen in freier Trägerschaft deutlich bevorzugt. Die Kosten für die Lehrer_innen an konfessionellen Schulen übernimmt der Bund. Wie hoch die Ausgaben des Staates für konfessionelle Schulen sind, ist allerdings unklar. Für die Lehrer_innen an AHS und BMHS gab der Bund in den letzten Jahren rund 300 Millionen Euro pro Jahr aus. Wie hoch die Ausgaben für Pflichtschulen sind, lässt sich nicht sagen, da die Länder dafür zuständig sind. Sie bekommen über den Finanzausgleich ein Budget, über das sie frei verfügen können.

 

Nichtkonfessionelle Privatschulen bekommen jährlich etwa 4,5 Millionen Euro an Förderungen vom Bund (eine Ausnahme stellt die Vienna International School dar, die alleine vom Bund 5 Millionen Euro an Förderungen bekommt), allerdings nur unter folgenden Bedingungen:

1)    Für Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, die nicht unter §17 Privatschulgesetz fallen (=konfessionellen Privatschulen), kann der Bund nach Maßgabe der aufgrund des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehenden Mittel Subventionen zum Personalaufwand gewähren, aber auch nur wenn die Schule einem Bedarf der Bevölkerung entspricht (Abs.1 lit.a);

 

2)    Ein Bedarf im Sinne des Abs.1 lit.a ist bei privaten Volksschulen, Hauptschulen oder Neuen Mittelschulen jedenfalls nicht gegeben, wenn dadurch die Organisationshöhe einer öffentlichen Volksschule, Hauptschule oder Neuen Mittelschule, in deren Sprengel die Privatschule liegt, gemindert wird.

Im Klartext: Wenn genug Geld im Budget übrig bleibt (was bei den schrumpfenden Budgetzahlen der nächsten Jahre im Bildungsbereich nicht zu erwarten ist) und wenn die Privatschule keiner öffentlichen Schule Konkurrenz macht (was aufgrund der demographischen Entwicklung auch unwahrscheinlich ist, da Schulstandorte zunehmend um Schüler_innen werben, um ihre Finanzierungsstruktur aufrecht zu erhalten), ist der Bund bereit, Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die nichtkonfessionellen Privatschulen leisten vielerorts sehr engagierte und qualitätsvolle Arbeit. Ihre Benachteiligung gegenüber allen anderen Schulen hinsichtlich der Finanzierungsstruktur ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und nach Gesichtspunkten der Chancengerechtigkeit nicht zu rechtfertigen. Hier wird das Engagement von tausenden Pädagog_innen und Eltern gleichsam „mit Füßen getreten“. Eigenverantwortung wird systematisch von der Republik abgestraft und das Wohl der Schüler_innen sowie die Qualität ihrer Lernergebnisse wird von der Republik offensichtlich nicht als ein schulpolitisches Kriterium anerkannt.

Deshalb stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen, wird aufgefordert, so rasch wie möglich die notwendigen legistischen Schritte zu setzen, sodass die finanzielle Benachteiligung von Privatschulen nichtkonfessioneller Natur wie folgt behoben wird: Die Kosten für das Lehrpersonal an Schulen in freier Trägerschaft übernimmt der Bund und stellt Mittel in Höhe von zumindest EUR 4.700,- pro Schüler_in zur Verfügung (laut Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/12 entspricht dieser Betrag den Lehrerpersonalkosten je Schüler_in an den AHS-Unterstufen).“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss verlangt.