542/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 08.07.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Ende der Diskriminierung bei Ehen von ÖsterreicherInnen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Binationale Ehepaare – Paare, von denen ein Teil ÖsterreicherIn und der andere Teil einE Drittstaatsangehörige ist - erwartet in Österreich ein bürokratisches Dickicht, wenn diese zusammenleben wollen. Oft folgt ein monate- und jahrelanges Bemühen um eine Niederlassung und ein geordnetes, gemeinsames Leben.

 

Die eklatante Zunahme an gesetzlichen Hürden und Zusatzanforderungen für binationale Ehepaare trieb die Regierung mit der „Fremdenrechtsnovelle“ 2006 voran – plötzlich mussten Familienzusammenführungsanträge aus dem Ausland eingebracht werden und dort oft monatelang bis jahrelang auf den Ausgang Verfahren gewartet werden. Hohe Einkommensvoraussetzungen wurden vorgesehen. Später sah die Regierung noch zusätzlich zwingende Deutschprüfungen vor Einreise (A1) vor und verankerte ein generelles Misstrauen, dass alle binationalen Ehen „Scheinehen“ sein könnten: Es wurde eine gesetzlich vorgesehene Meldung aller binationalen Eheschließungen vom Standesamt an die Fremdenpolizei vorgesehen. Dies zur etwaigen Überprüfung der Fremdenpolizei bei Verdacht auf „Scheinehe“.

 

Diese Hürden und Schikanen treffen jährlich tausende (2013: 11.744) ÖsterreicherInnen, die mit einem Drittstaatsangehörigen verheiratet sind. Während diese ÖsterreicherInnen damit in ihrem Recht auf ein Privat und Familienleben stark eingeschränkt werden, sich sozusagen „eine Erlaubnis“ vom Staat abholen müssen, haben ÖsterreicherInnen, die mit ÖsterreicherInnen oder auch mit EU BürgerInnen verheiratet sind, sowie hier lebende EU-BürgerInnen mit Familiennachzug kaum Probleme. Bei letzteren dürfen die (ausländischen) EhepartnerInnen ihren Antrag von vorneherein im Inland stellen und hier die behördliche Antwort abwarten, brauchen keine Deutschprüfung vor Einreise und die für die erstgenannte Gruppe geltenden Einkommensgrenzen gelten für sie nicht.


Die österreichische Regierung spaltet damit die ÖsterreicherInnen in zwei Klassen: Jene, die das „Pech“ haben mit einem Drittstaatsangehörigen verheiratet zu sein und nicht im EU Ausland gelebt zu haben, und in alle anderen. Diese systematische Schlechterstellung eines großen Teils der eigenen StaatsbürgerInnen ist bekannt als „InländerInnendiskriminierung“. Diese hat zur Folge, dass zum Beispiel ein hier lebender Lette ohne größere Probleme die Familienzusammenführung mit einer Russin beantragen könnte, jedoch ein Österreicher bei einer Familienzusammenführung mit einer Russin zuerst Einkommensnachweise, A1-Deutschprüfung, Krankenversicherung etc. nachweisen muss.

 

Obschon diese Diskriminierung vor dem Verfassungsgerichtshof gehalten hat, lässt sie jede Logik vermissen.

 

 „Wie kommt der Staat dazu, dass er mich einschränkt? Warum ist Ehe ein Luxus? Welche Frau verdient so viel?“ fragte zB  Brigitte H. in einem Artikel von Megaphon dazu. „Ich kann eine günstige Wohnung suchen oder von Tomaten und Reis leben wenn das notwendig ist.“ (http://www.megaphon.at/de/strassenmagazin/archiv/megaphon_2006/mai/50/)..

 

Betroffene ÖsterreicherInnen berichten über lange, extrem zermürbende Trennungszeiten, Existenzängste, Kinder, die einen Elternteil über Monate und evtl. Jahre nicht sehen können und psychisch darunter leiden, Verschuldung aufgrund der notwendigen doppelten Haushaltsführung, Verlust von Arbeitsplatzangeboten für den im Ausland ausharrenden Partner. Der/die PartnerIn, der im Inland oft die Kinderbetreuung übernommen hätte oder beim Einkommen mithelfen könnte, wird durch diese Regelungen künstlich ferngehalten, der österreichische Partner verstrickt sich immer weiter in Schulden und prekäre Arbeitsverhältnisse, um die anfallenden Kosten für Kinderbetreuung, Rechtsanwalt, doppelte Haushalte abzudecken.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Niederlassungsgesetzes und des Fremdenpolizeigesetzes vorzulegen, welche eine gänzliche Abschaffung der sog. „InländerInnendiskriminierung“ vorsieht, darunter:

 

1.    Abschaffung der Auslandsantragsstellung bei Familiennachzügen, stattdessen Ermöglichung der Inlandsantragsstellung

2.    Angleichung der Einkommensvoraussetzungen für Familiennachzüge an jene von hier lebenden EU-BürgerInnen

3.    Abschaffung des Erfordernisses der verpflichtenden Deutschprüfung für einen Familiennachzug

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.