545/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 08.07.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reduktion der Kosten für Fahrer- und Unternehmerkarten (Kontrollgerätekartenverordnung)

 

Seit 1. Mai 2006 müssen alle neu zugelassenen Lkw zur Güterbeförderung (über 3,5 Tonnen) als auch Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein. Die Unternehmer_innen müssen alle 5 Jahre gemäß § 6 der Kontrollgerätekartenverordnung (KonGeV) die Kosten der Fahrerkarte (Kostenersatz: 70 Euro) als auch die der Unternehmerkarte (Kostenersatz: 85 Euro) bezahlen.

Pro Jahr werden lt. ASFINAG Auswertungen rund 30.000 Fahrerkarten und rund 3.000 Unternehmerkarten. Daraus ergeben sich insgesamt Kosten für die Unternehmen von 2.340.000 Euro.

Die Höhe des Kostenersatzes für die Fahrer- als auch für die Unternehmerkarte ist in Österreich - etwa im Vergleich zu Deutschland oder Irland. In Irland kosten Unternehmer- als auch Fahrerkarte beispielsweise nur je 45 Euro bei Online-Bestellung. Zudem ist die Höhe der Kostensätze auch im Vergleich zu vergleichbaren Dokumenten in Österreich nicht nachvollziehbar: Ein Scheckkartenführerschein kostet beispielweise 49,50 Euro oder eine Kfz-Scheckkartenzulassungsschein kostet 19,80 Euro.

Eine Erleichterung der Kostenbelastung im Fall der Gebühren für Unternehmer- und Fahrerkarte entspricht auch dem Forderungskatalog der österreichischen Transportunternehmen. Im Sinne einer Entlastung der Unternehmen im Bereich der Abgaben und mangels entsprechender Nachvollziehbarkeit ist aus Sicht von NEOS eine Reduktion der Kostensätze notwendig.

Eine Senkung dieser Kostenersätze – auch in Anbetracht der von Ihnen angeführten Vergleiche zu Führerschein-Scheckkarte etc. ist aus unserer Sicht nachvollziehbar. Da es sich allerdings um eine Verordnung handelt, kann hier lediglich eine Aufforderung im Sinne einer Entschließung erfolgen.

Transparenzhinweis: Dieser Antrag entstand im Zuge des Meinungsaustausches mit Interessensvertretern von und auf Anregung des WKO Fachverbands der Transportunternehmen.



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird dazu aufgefordert, die Gebühren für die Unternehmerkarte als auch für die Fahrerkarte auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren, wobei eine Halbierung der der aktuellen Kostensätze als angemessen erscheint.



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.