550/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 08.07.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Crowdfunding Gesetz als attraktiver Rechtsrahmen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Sowohl Start Ups als auch etablierte Unternehmen bekommen immer schwieriger Kredite bei Banken. Aufgrund dieser Kreditklemme sind daher immer mehr Unternehmen - vor allem JungunternehmerInnen, Start-Ups und KMUs - auf der Suche nach innovativen Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa Crowdfunding. Sie wollen unabhängig von Bankkrediten notwendige Investitionen tätigen und damit auch neue Arbeitsplätze schaffen. Energiewendeprojekte haben derzeit auch mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Um eine klimaverträgliche und sichere Energieversorgung zu unterstützen, setzen immer mehr BürgerInnen den Schritt, direkt in Energiewende-Projekte zu investieren. Im Zuge der Bankenkrise haben aber auch viele BürgerInnen das Vertrauen in traditionelle Veranlagungsprodukte verloren. Sie suchen nach sinnvollen Investitionsalternativen jenseits des etablierten Finanz- und Kapitalmarkts. Sie wollen sicher sein, dass ihr Geld in Unternehmen, Energiewendeprojekte und soziale Projekte fließt, die ihren Werten und Vorstellungen entsprechen. Diese Arten der BürgerInnenbeteiligungsmodelle und Crowdfunding-Initiativen stoßen aber heute in Österreich noch immer sehr schnell an die Grenzen der derzeit geltenden Gesetze. Die Regeln sind so zu ändern, dass alternative innovative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnen-beteiligung jenseits der traditionellen Banken einfach, rechtssicher und kostengünstigmöglich werden. Davon würde die Regionalwirtschaft, die Energiewende, soziale Projekte aber auch kreative und  junge Start-Ups mit guten Ideen und Österreich insgesamt profitieren. BürgerInnen sind – wenn sie klar und deutlich über das bestehende Risiko der Anlage informiert werden – in der Lage, über die Art der Anlage ihres Geldes selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu entscheiden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die Ergebnisse der Prüfung, die sich aus der Entschließung 329/E XXIV. GP (Entschließung des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Crowdfunding) ergeben, dem Nationalrat in schriftlicher Berichtsform zuzuleiten.

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden auch aufgefordert, dem Nationalrat bis 30. September 2014 einen Entwurf für ein Crowdfunding -  Gesetz zuzuleiten, der alternative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnenbeteiligung unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher für alle Beteiligten ermöglicht.

 

Dieser Entwurf für ein Crowdfunding-Gesetz soll insbesondere bewirken, dass

 

·        es auch für BürgerInnen möglich ist, sich administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher finanziell bei innovativen oder sozialen Projekten, Energiewendeprojekten und Unternehmen der Region zu engagieren.

 

·        die Realisierung von Energiewendeprojekten in Gemeinden mit direkter Beteiligung der BürgerInnen administrativ einfach und billig möglich wird.

 

·        sich gemeinnützige Organisationen, die geprüft und vertrauenswürdig sind, direkt Geld bei BürgerInnen zur Realisierung ihrer Projekte ausleihen können.

 

·        Genossenschaften und Revisionsverbände auch administrativ einfach und kostengünstig gegründet werden können und von denselben Vorteilen wie bereits bestehende Genossenschaften profitieren können.

 

·        Unternehmen in der Region einfacher Geld direkt bei BürgerInnen ausborgen können, wenn sie auf der anderen Seite fundierte Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens bereitstellen (geprüfter Jahresbericht/ prospektähnliches Dokument bis 3 Millionen Euro Emissionsvolumen und erst ab 3 Millionen Euro Prospektpflicht) und über ihre weiteren Pläne in regelmäßigen Abständen verbindlich informieren und die Zeichnung pro Person zB auf 20.000 Euro pro Person beschränkt ist.

 

·        Österreich attraktiv für crowdfunding – Plattformen zur Finanzierung von innovativen Start Ups  wird – sodass echte Schwarmfinanzierungen z.B. mit öffentlichen Angeboten und einer Einlagenhöhe pro Person von 1.000 Euro administrativ einfach ermöglicht werden und so brachliegendes Kapital in kreative Ideen fließen kann.

 

·        das Angebot und der öffentliche Vertrieb aller alternativen (Mikro)-Finanzierungsformen nur direkt durch den Schuldner/Emittenten erlaubt ist.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss  vorgeschlagen.