552/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 08.07.2014
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland

 

Die Belagszahlen der Justizanstalten zeigen auf, dass im April 2014 mehr als die Hälfte der Insassen in österreichischen Haftanstalten keine österreichischen Staatsbürger waren.

 

Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die österreichischen Justizanstalten neben einer kontinuierlichen Personalknappheit auch unter einer laufenden Überbelegung leiden.

 

Wenn man davon ausgeht, dass ein Hafttag in Österreich pro Häftling rd. € 100 an Kosten verursacht, würde bereits eine 1%ige Senkung der Anzahl der in Österreich inhaftierten Ausländer eine Ersparnis von über 1,6 Millionen pro Jahr bewirken.

 

Gleichzeitig sind auch soziale Aspekte - wie etwa die Besuchsmöglichkeit von Familienangehörigen, wenn Häftlinge ihre Haft im Heimatland verbüßen - zu berücksichtigen.

Es muss daher zur Entlastung unserer Justizanstalten und des Budgets zum Abschluss von Staatsverträgen kommen, welche gewährleisten, dass ein Teil der 4.405 in Österreich verurteilten ausländischen Staatsbürger vermehrt zur Haftverbüßung im eigenen Heimatland übernommen werden.

 

Ein belgisch-marokkanisches Abkommen zum Beispiel legt fest, dass marokkanische

Häftlinge in Belgien und belgische Gefangene in Marokko ihre Strafe im Herkunftsland verbüßen können. Ermöglicht wird erstmals auch die nicht freiwillige Überführung Gefangener in ein Gefängnis ihres Heimatlandes. Absprachen sollen einen reibungsloseren Ablauf bei der Repatriierung abgewiesener Landsleute gewährleisten.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und der der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, den Abschluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren."

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.