564/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 09.07.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ergänzung des Lehrplanes der Bildungsanstalten für Kinderpädagogik

In der Sendung „Bürgeranwalt“ vom 21.06.2014 wurde über die Eltern eines an Typ-1-Diabetes erkrankten Kindes berichtet, die von den öffentlichen Wiener Kindergärten nur Absagen bekamen. Ein solches Kind in der Gruppe bedeute für die Pädagogen zu viel Aufwand, sei zu risikoreich, es gäbe für ein solches Kind in der Gruppe zu wenig Personal und die Pädagogen seien haftungsrechtlich zu wenig abgesichert. Die Eltern des erkrankten Kindes fühlten sich diskriminiert und seien empört.

Die Diskriminierung von Kindern mit Typ-1-Diabetes durch öffentliche Kindergärten muss mit sofortiger Wirkung behoben werden. Die Ausbildung zur Kindergartenpädagogin oder zum Kindergartenpädagogen dauert fünf Jahre. Mit dem Abschluss einer BAKIP erlangt man die Hochschulreife, von den Absolventen darf man sich daher eine Grundausbildung im Umgang mit kranken Kindern, im Besonderen mit an Diabetes erkrankten Kindern, erwarten. Es wäre angesichts des beträchtlichen Anstiegs der Diabetes-Neuerkrankungen im frühen Kindesalter angebracht, sich auch mit dieser chronischen Erkrankung auseinanderzusetzen.

Im Lehrplan der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist daher eine Grundausbildung im Umgang mit kranken Kindern, im Besonderen mit an Diabetes erkrankten Kindern, vorzusehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Novelle des Schulorganisationsgesetzes zuzuleiten, die eine Ergänzung des Lehrplanes der Bildungsanstalten für Kinderpädagogik um eine Grundausbildung im Umgang mit kranken Kindern, im Besonderen mit an Diabetes erkrankten Kindern, beinhaltet.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.