570/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 09.07.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einheitliche Investitionsförderung von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen

 

 

Nicht zuletzt aufgrund der drohenden Rohstoffknappheit und den damit in Zusammenhang stehenden steigenden Treibstoffpreisen steigt die Bedeutung der Elektromobilität. Aktuelle Krisen weltweit verschärfen die Situation und führen die Unsicherheit des Bezugs fossiler Energieformen aus dem Ausland vor Augen.

 

Erfreulicherweise setzen einige Autohersteller verstärkt auf die Produktion von Elektrofahrzeugen. Der amerikanische Elektroautohersteller Tesla hat zudem sämtliche seiner Patente der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, was den Vormarsch der Produktion von Elektroautos beschleunigen könnte. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb bieten zudem ein großes Potential zur Verringerung der Umweltbelastung. Auch Taxiflotten in mehreren Städten Österreichs erkennen den Zug der Zeit und setzen auf Elektro-Taxis. Energieversorger und Elektroautohersteller stellen in eigenen Schnell-Ladestationen Gratis-Strom für die E-Taxis zur Verfügung. Die Österreichische Post AG will beispielsweise bis 2016 über 1000 Elektrofahrzeuge anschaffen und diese im Zustellbetrieb einsetzen.

 

Für eine Erhöhung des Anteils an Elektrofahrzeugen braucht es aber nicht nur ein flächendeckend gut ausgebautes Netz an Stromtankstellen und die Umsetzung des kompatiblen Ladesystems mit Typ-2-Steckern. Auch Privatpersonen soll der Umstieg auf Elektrofahrzeuge schmackhaft gemacht werden. Wenig Anreiz zum Kauf eines Elektrofahrzeuges bietet jedoch die derzeit österreichweit völlig uneinheitliche Förderlandschaft. Diese ist in „Modellregionen für E-Mobilität“ gegliedert, hinzu kommen regionale Förderungen in Gemeinden und unterschiedliche Fördermodelle der Länder. Die Förderhöhen schwanken je Bundesland bei einspurigen (dreispurigen) rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen von 200 Euro bis 500 Euro, bei den Zweispurigen liegt die Spannbreite zwischen 750 Euro und 2500 Euro. Bei Nachweis des Strombezugs aus erneuerbaren Energiequellen oder der Schaffung zusätzlicher Ökostromkapazitäten (Photovoltaikanlagen) liegen die Förderungen – ebenso uneinheitlich schwankend – noch darüber. In Kärnten, Tirol, Vorarlberg und Wien gibt es derzeit keine Anschubförderungen für Elektrofahrzeuge. Hier ist akuter Handlungsbedarf gegeben, will man eine wirkliche Stärkung der Elektromobilität, vor allem in den Ballungsräumen, erreichen.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation, und Technologie, der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ein Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine österreichweite, einheitliche und zeitlich befristete Investitionsförderung für Privatpersonen für den Ankauf nicht gebrauchter rein elektrisch betriebener Fahrzeuge in der Höhe des für den Ankauf geltenden Mehrwertsteuersatzes von 20 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro sicherstellt.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.