58/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend budgetäre Aufstockung und weitere Planstellen für den Rechnungshof

 

 

In der Wiener Zeitung am 8. November 2013 war unter anderem folgendes zu lesen: “Karlheinz Kopf, der neu gewählte Zweite Nationalratspräsident, im Interview „Die Regierung ist zu kontrollieren“.“

Gerade der Rechnungshof trägt durch seine Prüftätigkeit zu mehr Transparenz bei und gibt der Politik wertvolle Empfehlungen für wichtige Reformen und Einsparungsmaßnahmen.

Dem Rechnungshof sind neben der Erweiterung der Prüfkompetenz bei den Gemeinden auch Sondertätigkeiten übertragen worden, die die budgetäre und personelle Ausstattung so in Anspruch nimmt, dass die Kerntätigkeiten des Rechnungshofes stark eingeschränkt werden. Es wurden dem Rechnungshof viele neue Aufgaben bei der Umsetzung des Medientransparenzgesetzes und des Parteiengesetzes sowie im Rahmen des neuen Haushaltsrechts übertragen, unter anderem die Herausforderungen bei der Prüfung der neuen Vermögensbilanz des Bundes, sowie bei der Erstellung neuer tiefgehender Analysen zum Bundesrechnungsabschluss und die Berücksichtigung neuer Prüfungsaspekte, wie Gendergerechtigkeit und Korruptionsbekämpfung.

In der Wiener Zeitung vom 9.11.2013 äußerte RH-Präsident Josef Moser unter anderem:“…Wir haben schon eine Strukturreform durchgeführt und, obwohl die Prüfkompetenz bei den Gemeinden ausgeweitet wurde, eine Rücklage von 5,4 Millionen Euro angespart. Nun müssen wir die Dienstgeberbeiträge auch noch selbst zahlen. Bei einem Budget von 30 Millionen jährlich sind sieben Millionen bis 2016 ein erklecklicher Betrag. Wir können einen Teil davon aus der Rücklage bedecken, einen Teil aber nicht. Da wir in der Zwischenzeit auch neue Kompetenzen bekommen haben, heißt das, dass wir weniger prüfen können. Die Politik muss entscheiden, ob man nun weniger Transparenz haben will, obwohl man gerade jetzt sieht, wohin das geführt hat. Wir haben enorme Output-Steigerung bei gleichen Kosten geschafft... Wenn es bei dem Budgetpfad bleibt, heißt das, dass wir mehr Aufgaben mit weniger Personal erledigen müssen. Dazu kommt, dass die Aufgaben, die wir durch das Parteiengesetz und das Medientransparenzgesetz bekommen haben, keine klassischen Prüfaufgaben sind. Das heißt, dass wir Personal aus der Prüftätigkeit abziehen und für administrative Tätigkeiten einsetzen müssen. Damit wird weniger kontrolliert. Ich halte das für grob fahrlässig, aber die Politik muss das entscheiden. Aber mehr geht nicht.“

Derzeit hat die Sondertätigkeit durch das Medientransparenzgesetz dem Rechnungshof 680 Mann-Tage gekostet. Soviel benötigt der Rechnungshof um 11 Follow-Up-Prüfungen durchzuführen. Durch die Sondertätigkeiten im Rahmen des Parteiengesetzes wurden für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und für die neu einzurichtenden IT ungefähr €500.000,- ausgegeben. Man hat zwar dem Rechnungshof für diese Tätigkeiten eine zusätzliche Planstelle zugesprochen, jedoch kann diese nicht besetzt werden, weil das Geld für die genannten Sondertätigkeiten ausgegeben werden musste.

Wenn keine finanzielle Aufstockung stattfindet, wird der Rechnungshof gezwungen sein, seine Kerntätigkeiten einzuschränken und die Zahl der Prüfungen zu reduzieren. Viele Missstände können dann nicht mehr aufgezeigt werden und es ist nicht mehr möglich, entsprechende Reformen und Einsparungsschritte umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in der das Budget des Rechnungshofes um die fehlenden 7 Millionen Euro bis 2016 aufgestockt wird, damit der Rechnungshof in seinen Kernaufgaben keine Einbußen erleidet. Weiteres wird dem Rechnungshof auch für die notwendigen zusätzlichen Planstellen die Finanzierung zugesichert.“

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Budgetausschuss ersucht.