581/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.07.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend den vollen Kostenersatz bei Freispruch im Strafverfahren

Derzeit erhalten Angeklagte bei einem Freispruch gemäß § 393a StPO  maximal einen Kostenersatz von EUR 5.000,00. Mit Inkrafttreten der StPO-Novelle 2014 wird der Kostenersatz zwar verdoppelt, doch reicht auch dieser Betrag noch lange nicht aus um die tatsächlichen Kosten eines längeren Verfahrens annähernd abzudecken. Gerade der kürzlich zu Ende gegangene Tierschützerprozess hat dies eindrucksvoll demonstriert. Die Betroffenen werden dadurch übergebührlich belastet, da sie einerseits das Verfahren selbst bewältigen müssen und anderseits bei erfolgreicher Verteidigung auf den Kosten sitzen bleiben. Als Gebot des Fair-Trials fordern wir somit im Falle des Freispruches eine Erhöhung dieses Kostenersatzes auf die gemäß den Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK 2005) verrechenbaren Kosten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den der volle Kostenersatz nach den Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte bei Freispruch im Strafverfahren gewährleistet wird."

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.