595/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Alev Korun, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend König Abdullah-Zentrum - Vertragsüberprüfung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

In der Präambel des „Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog in Österreich“ ist festgelegt, dass dieses Zentrum „dem gegenseitigen Respekt und Verständnis zwischen den verschiedenen religiösen und kulturellen Gruppen“ dienen solle.

 

Am 1. September 2014 bestätigte das Höchstgericht Saudi Arabiens die Strafe gegen den saudischen Blogger Raif Badawi.

Der saudische Blogger war wegen „Beleidigung des Islam“ und Betreiben einer liberalen Website zu 10 Jahren Haft, 1000 Peitschenhieben und Zahlung einer Million Rial verurteilt. Im Jahr 2012 war Badawi verhaftet und vor Gericht gestellt worden. Sein "Verbrechen": Betreiben einer Website, die angeblich die öffentliche Sicherheit durch „Beleidigung des Islam“ untergraben soll, Herabwürdigung der Religion und Ordnungsstörung. Unter anderen vertrat Badawi auf seiner Website die Ansicht, dass Muslime, Juden, Christen und Atheisten gleichwertig seien.

In der Folge wurde er zu 600 Peitschenhieben verurteilt. Nach der Aufhebung dieses Urteils und der Rückverweisung an die erste Instanz erklärte sich diese für unzuständig, da Badawi des Abfalls vom Glauben zu beschuldigen sei und darauf die Todesstrafe stünde, die ein erstinstanzliches Gericht nicht verhängen könne. Am 7. Mai wurde Raif Badawi, der sich nichts anderes zu Schulden kommen hat lassen, als öffentlich seine Grund- und Freiheitsrechte auszuüben, von einem saudischen Gericht zu zehn Jahren Haft, 1000 Peitschenschlägen und einer Geldstrafe von einer Million Rial (191.000 Euro) verurteilt. Das saudische Höchstgericht bestätigte dieses Urteil nunmehr am 1. September, womit die Strafe vollzogen werden kann. Diese soll ersten Berichten zu Folge in 20-Auspeitschungen zu je 50 Peitschenhieben vollzogen werden.

Raif Badawi wurde von Amnesty International als Gewissensgefangener anerkannt.

Da Saudi Arabien offenkundig nicht Willens oder in der Lage ist, die notwendigen Mindestbedingungen für einen interreligiösen und interkulturellen Dialog einzuhalten, stellt sich die Frage, ob die Rechtsgrundlagen für das Betreiben dieses Zentrums in Österreich noch bestehen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, angesichts der unfassbaren Menschenrechtsverletzungen in Saudi Arabien zu überprüfen, ob die im „Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog in Österreich“ genannten Grundlagen wie Ziele des Zentrums - gegenseitiger Respekt und Verständnis zwischen den verschiedenen religiösen und kulturellen Gruppen – vom Vertragspartner Saudi Arabien verletzt werden und für den Fall, dass Saudi Arabien nicht bereit oder in der Lage ist, religiöse und kulturelle Toleranz innerstaatlich zu garantieren, das genannte Abkommen aufzukündigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.