596/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Notwendigkeit der Aufnahme der Grundsätze des barrierefreien Bauens in die Lehr- bzw. Studienpläne sämtlicher Berufe des Bauwesens 

 

 

Die geplante Umsetzung der Barrierefreiheit als Pflichtfach in allen einschlägigen Ausbildungen war im “Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen” schon für 2013 vorgesehen. Diese Maßnahme wurde aber nicht verwirklicht.

 

Die derzeit bestehenden Anforderungskriterien für barrierefreies Bauen sind darauf ausgerichtet, Menschen mit Gehbehinderungen und Personen im Rollstuhl ein Umfeld zu schaffen, in dem sie selbständig und selbstbestimmt mobil sind und sich entfalten können. Aber nur „rollstuhlgerechte Zugänge“ reichen nicht aus.

 

Derzeit leiden mehr als 300.000 Staatsbürger unter einer dauerhaften Sehbeeinträchtigung. Auch Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen sind auf eine Reihe baulicher und gestalterischer Voraussetzungen angewiesen, um diese selbstbestimmte, sichere Mobilität und Handlungsfähigkeit entfalten zu können. Viele der dazu notwendigen Maßnahmen, wie etwa intuitiv erfassbare visuelle und taktile Orientierungssysteme sowie die visuelle und taktile Absicherung von Hindernissen würden nicht nur den Lebensstandard der Betroffenen, sondern zudem die Mobilität und Sicherheit im öffentlichen Raum für alle Menschen erhöhen.

 

Wirklich umfassende Barrierefreiheit geht also deutlich über den  zweifellos wichtigen Bereich des „rollstuhlgerechten Bauens“ hinaus. Es ist also unbedingt erforderlich, ein wesentlich größeres Augenmerk auf Maßnahmen im Sinne blinder und sehbehinderter Menschen zu legen, als es derzeit der Fall ist. Nur das Zusammenspiel der verschiedenen Aspekte der Barrierefreiheit ermöglicht ein tatsächlich inklusives bauliches Umfeld und damit die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Partizipation für alle Menschen.

 

Um diesen wichtigen und derzeit leider noch stark unterrepräsentierten Aspekt der barrierefreien Gestaltung als grundlegenden Bestandteil zu etablieren, müssen die konkret umzusetzenden Inhalte bereits während der Ausbildung der später mit der Planung und Ausführung befassten Personen unterrichtet werden.

 

Wenn die österreichische Gesellschaft wirklich für alle Menschen barrierefrei werden soll, dann ist es absolut notwendig, dass die Grundsätze des barrierefreien Bauens in die Lehr- und Studienpläne sämtlicher Berufe im Bauwesen aufgenommen werden.

 

Barrierefreies Planen und Bauen muss in folgenden Ausbildungsbereichen verpflichtend gelehrt werden:

•          Bautechnische Lehrberufe (z.B. Installateur- und Fliesenlegerausbildung)

•          Höhere Technische Lehranstalten – HTL (Bereiche Hochbau, Innenraumgestaltung, Landschaftsarchitektur)

•          Fachhochschulen – FH (Architektur, Bauingenieurwesen)

•          Ausbildungsgänge zu Bauwirtschaft, Facility Management, Immobilienwirtschaft

•          Universitäten (Architektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung)

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert sich dafür einsetzen, dass die Grundsätze des barrierefreien Bauens in die bestehenden Lehr- und Studienpläne sämtlicher Berufe des Bauwesens aufgenommen werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.