602/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einhaltung der Stickstoffoxid-Grenzwerte

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Stickstoffoxide (NOX (Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2)) entstehen überwiegend als unerwünschte Nebenprodukte bei der Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen bei hoher Temperatur. Hauptverursacher von NOX ist der Straßenverkehr und hier insbesondere Dieselkraftfahrzeuge. Für den Menschen besonders schädlich ist NO2, da es die Lungenfunktion beeinträchtigt. Außerdem sind die Stickstoffoxide mitverantwortlich für die Versauerung und Eutrophierung von Böden und Gewässern. In der kalten Jahreszeit entsteht aus gasförmigen Stickoxiden und Ammoniak partikelförmiges Ammoniumnitrat. Dieses trägt zu einer großräumigen Belastung durch Feinstaub bei. Im Sommer führen Stickstoffoxide zusammen mit Kohlenwasserstoffen zur Bildung von Ozon.

 

Laut einer Studie im Auftrag der EU-Kommission verursacht die Luftverschmutzung in Österreich durch Ultrafeinstaub und Ozon immer noch jährliche Gesundheitsschäden zwischen 4,39 und 13,17 Milliarden Euro. Für die gesamte EU betragen die Kosten 330 bis 940 Milliarden Euro pro Jahr. Weitere Studien belegen, dass die Reduktion von Schadstoffemissionen in jedem Fall weniger Kosten verursacht, als die negativen Folgewirkungen eines Nicht-Handelns.

 

Die Emissionshöchstmengen Richtlinie 2001/81/EG (NEC-RL) verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur Einhaltung von individuellen und verbindlichen Emissionshöchstmengen für Stickstoffoxide (NOX), flüchtige  organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC), Schwefeldioxid (SO2) und Ammoniak (NH3) ab dem Jahr 2010. Die NEC-RL wurde im Jahr 2003 mit dem Emissionshöchstmengengesetz-Luft (EG-L, BGBl. I Nr. 34/2003) in österreichisches Recht umgesetzt. Die von Österreich gemäß EG-L ab dem Jahr 2010 einzuhaltenden Emissionshöchstmengen sind wie folgt (in 1000 Tonnen pro Jahr):

 

Schadstoff

SO2

NOX

NMVOC

NH3

Grenzwert ab 2010

39

103

159

66

 

Gemäß § 6 EG-L muss(te) die Bundesregierung ein Maßnahmenprogramm zur fortschreitenden  Verminderung  der  nationalen  Emissionen  der  oben  genannten Schadstoffe zu erstellen:

 

 „Die Bundesregierung hat ein Programm zur fortschreitenden Verminderung der nationalen Emissionen der in Anlage 1 genannten Schadstoffe mit dem Ziel zu erstellen, bis Ende 2010 die Emissionshöchstmengen in Anlage 1 einzuhalten oder zu unterschreiten. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft führt die Koordination durch.“

 

Die Arbeiten an dem Programm wurden zwar schon 2001 begonnen, unter der Schwarz-Blauen Bundesregierung jedoch nie abgeschlossen. Das Maßnahmenprogramm wurde erst am 9. Februar 2010 von der Bundesregierung beschlossen. Für 2010 ergab sich ein Reduktionsbedarf von 34 kt für NOX. Allerdings wurde die emissionsmindernde Wirkung der EU-Abgasgesetzgebung (EURO-Normen) überschätzt, da die tatsächlichen Emissionen über denen der Tests liegen. Dazu heißt es im Maßnahmenprogramm:

Für Österreich werden die Emissionen im Jahr 2010 mit den aktuellen Methoden um rund 9kt NOx höher berechnet, als die mit der alten Methode der Fall gewesen wäre…Es verbleibt somit ein tatsächlicher Emissionsminderungsbedarf von 25 kt NOX“.

 

Laut Umsetzungsbericht des Umweltbundesamts „beinhaltet das Programm allerdings nur ein Emissionsminderungspotential von rund 11 kt, das sind somit rd. 14 kt weniger als benötigt, um das NEC-Ziel für NOX (103 kt) zu erreichen“.

 

Dass die Maßnahmen des Programms tatsächlich nicht ausreichend sind, belegen die aktuellen Daten, die Österreich an die Europäische Umweltagentur übermittelt hat. Die Entwicklungen der NOX-Emissionswerte sind zwar rückläufig, die Emissionen liegen allerdings immer noch weit über den Grenzwerten. In den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurde laut Europäischer Umweltagentur mit 148, 145 und 141 Kilotonnen (kt) der Grenzwert von maximal 103 kt mehr als deutlich überschritten. Die österreichischen NOX-Emissionen überschritten den Europäischen und nationalen Grenzwert im Jahr 2012 somit immer noch um 38 Kilotonnen bzw. 37 Prozent! Selbst bei voller Berücksichtigung der Fehlberechnungen im Zusammenhang mit den EURO-Normen, hat Österreich somit im dritten Jahr in Folge das NEC-Ziel für Stickstoffoxide deutlich verfehlt. In der EU ist nur Luxemburg noch weiter von seinen NOX-Emissionszielen entfernt als Österreich. Nur 9 von 27 Mitgliedsstaaten überschritten im Jahr 2012 ihre NOX-Emissionsgrenzwerte.

 

Ohne zusätzliche Maßnahmen wird Österreich laut Umsetzungsbericht des Umweltbundesamtes  die NOX-Grenzwerte auch in den kommenden Jahren massiv überschreiten. Eine permanente Überschreitung der Stickstoffoxid-Emissionen wird neben negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung auch zwangsläufig ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Folge haben.

 

Das aktuelle NEC – Maßnahmenprogramm von 2010 sieht in Hinblick auf weitere Maßnahmen folgendes vor:

Da die Einhaltung der Emissionshöchstmenge für NOX mit den bisher umgesetzten bzw. beschlossenen Maßnahmen nicht möglich ist, wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der Emissionshöchstmengen für NOX prüfen“.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,

 

bis spätestens Ende 2014 ein wirksames und verbindliches Programm zur fortschreitenden Verminderung der nationalen Stickstoffoxid-Emissionen mit dem Ziel zu erstellen, die Emissionshöchstmengen für Stickstoffoxide gemäß Anlage 1 Emissionshöchstmengengesetz-Luft so rasch wie möglich einzuhalten oder zu unterschreiten. Darüber hinaus wir die Bundesregierung aufgefordert, alle sonstigen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die nationalen Emissionshöchstmengen für Stickstoffoxid-Emissionen einzuhalten oder zu unterschreiten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss  vorgeschlagen.