643/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Dr. Nachbaur

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Vervollständigung der Transparenzdatenbank“

In der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern betreffend Einrichtung einer Transparenzdatenbank (BGBl. I Nr. 73/2013) ist unter Artikel 1 Abs. 3 fol­gendes festgeschrieben:

„Die Parteien kommen überein, im Fall einer positiv abgeschlossenen Evaluierung al­le erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit Mitteilungen von personenbezoge­nen Daten über Leistungen an die gebietskörperschaftenübergreifende Transparenz­datenbank möglich werden und über das Transparenzportal abgefragt werden kön­nen. Nach Möglichkeit streben die Parteien an, die Mitteilung personenbezogener Da­ten ab dem 1. Jänner 2015 vornehmen zu können.“

Unter Artikel 15 Abs. 5 vereinbaren Bund und Länder folgendes:

„Die Parteien kommen überein, dass vom 1. Jänner bis zum 28. Februar 2014 eine gemeinsame Evaluierung durchgeführt werden soll. Die Parteien führen die Evaluie­rung unter Mitwirkung des Transparenzdatenbankbeirates gemeinsam durch. Ziel der gemeinsamen Evaluierung ist es, die Entscheidung der Parteien über die zu setzen­den rechtlichen Maßnahmen zur Errichtung einer gebietskörperschaftenübergreifen­den Transparenzdatenbank vorzubereiten. “

Ganz offensichtlich wurde bis dato die im o.a. Vertrag vereinbarte Evaluierung nicht begon­nen bzw. durchgeführt. Nach wie vor gibt es keine klare und nachvollziehbare Übersicht über sämtliche aus öffentlichen Mitteln geleisteten Zahlungen. Zurzeit ist es nur möglich, sich über die Leistungen bzw. Förderungen des Bundes zu informieren. Die damit weiterhin nicht er­fassbaren Doppel- und Mehrfachförderungen gehen zu Lasten der österreichischen Steuer­zahler und beinträchtigen den optimierten sparsamen Einsatz von Mitteln der öffentlichen Hand. Gemäß Art. 138a Abs. 1 B-VG besteht die Möglichkeit, auf Antrag der Bundesregie­rung vom VfGH feststellen zu lassen, ob eine Art. 15a-Vereinbarung vorliegt und ob die Ver­pflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllt worden sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden


 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die in der o.a. § 15a B-VG Vereinbarung festgeschriebene Evaluierung vorzunehmen und unter Berücksichtigung der daraus gewon­nenen Erkenntnisse ehestmöglich dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Errichtung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdaten­bank zu gewährleisten.“

 

ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.