644/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ertlschweiger Msc.

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Anrechnung von Freiwilligenarbeit auf den Erwerb von Pensionszeiten“

Die Notwendigkeit und Wichtigkeit von Freiwilligenarbeit wird in Österreich von offizieller Seite zu gegebenen Anlässen immer wieder betont und hervorgehoben. Das Ehrenamt wird auch gerne als Kernstück der österreichischen Gesellschaft bezeichnet. Der verbalen Wertschätzung folgte bisher dennoch nur zögerlich die tatsächlich messbare Anerkennung. Mit dem Freiwilligengesetz 2012 wurde Freiwilligen-arbeit für einen eng definierten Bereich rechtlich und sozial abgesichert. Fünf Einrichtungen (Verein  Freiwilliges Sozialjahr, Diakonie Österreich, Volkshilfe Oberösterreich, Berufsorientierung Vorarlberg   und Verein Jugend-Umwelt-Plattform) sind bisher als Träger des Freiwilligen Sozialjahres bzw. des Freiwilligen Umweltjahres anerkannt. Die rechtliche Regelung für das Freiwilligenjahr kann nur als erster Schritt für die Anerkennung des von den Österreichern geleisteten Freiwilligenengagements angesehen werden. Freiwilligenarbeit beschränkt sich nicht nur auf die fünf oben genannten Einrichtungen und wird in vielen Fällen auch nicht regelmäßig bzw. durchgehend für eine längere Zeitdauer wie etwa ein Jahr durchgeführt. So beruhen 98% der Arbeit bei den Feuerwehren auf Freiwilligkeit. Das Rote Kreuz kämpft seit geraumer Zeit mit Personalproblemen. Vor allem in den grenznahen Regionen ist es für die Hilfsorganisation schwierig, in ausreichendem Ausmaß Nachwuchs zu finden. Circa 5.600 Personen arbeiten hauptberuflich und circa 55.000 engagieren sich freiwillig für das Österreichische Rote Kreuz. Freiwilligenarbeit braucht messbare Wertschätzung für alle Beteiligten. Die zunehmende Schwierigkeit der auf Freiwilligenarbeit angewiesenen Organisationen für ihre Aufgaben engagierte Menschen zu finden und  zu halten, ist auch Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen:

„Für 64% der befragten Organisationen sind Freiwillige nur mit größerem Aufwand zu gewinnen, für 58%    zu halten. 55% bestätigen, dass es schwieriger ist, Freiwillige für einen längeren Zeitraum zu halten. 43% der Organisationen haben Probleme damit, ehrenamtliche FunktionärInnen nachzubesetzen, bei 35% trifft dies auch auf die Gewinnung von Freiwilligen für ausführende Tätigkeiten zu. 21% gaben an, dass Frei-willige heute häufiger einen Tätigkeitsnachweis verlangen, für 60% trifft dies nicht zu.“[1]

Wenn Freiwilligenarbeit auch in der messbaren Praxis der Stellenwert beigemessen werden soll,  den sie bei jeder entsprechenden Gelegenheit verbal erfährt, dann bedarf es eines konkreten Ausbaues dieser Wertschätzung. Die Anrechnung von Freiwilligenarbeit etwa auf Pensionszeiten wurde u.a. auch vom Präsidenten des Roten Kreuzes, Gerald Schöpfer, vorgeschlagen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen, der geeignet ist, die in Form von anerkannter Freiwilligenarbeit geleisteten Zeiten in einem adäquaten Verhältnis auf den Erwerb von Pensionszeiten anzurechnen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.



[1] Eva More-Hollerweger, Katrin Hora: „Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement in Österreich Ergebnisse einer Organisationsbefragung“ S.22 (Wien 2014)