682/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.10.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Christoph Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Beendigung der Benachteiligung Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht“

 

Viele Besitzer von Kraftfahrzeugen in Österreich schätzen die Möglichkeit eines Wechselkennzeichens. Gemäß § 48 Abs. 2 KFG kann ein Wechselkennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge verwendet werden. Die diesbezüglich abzuführenden Steuern und Versicherungen werden von dem Wagen mit der stärksten Leistung berechnet und eingehoben.

 

Trotzdem muss nach den derzeitigen Bestimmungen bei der Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen bei jedem Fahrzeug bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen eine zeitabhängige Maut (Vignette) bezahlt und „geklebt“ werden. Dies belastet vor allem jene Zulassungsbesitzer mit Wechselkennzeichen, da sie durch die Klebepflicht der Jahresvignette zum Vollpreis bei jedem Fahrzeug zwei- bis dreimal zur Kasse gebeten werden, obwohl sie nur mit jeweils einem Fahrzeug auf der Autobahn oder Schnellstraße fahren können.

 

In der Praxis werden Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen vor allem bei Zweitautos, Oldtimern und bei allen nicht ständig in Gebrauch stehenden Fahrzeugen zugelassen. Voraussetzung ist aber, dass sie alle das gleiche Kennzeichenformat besitzen und in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen, usw.) fallen. Diese dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden (§ 34 Abs. 1a KFG). Laut ÖAMTC machen derzeit in Österreich rund 370.000 Zulassungsbesitzer von dieser Möglichkeit Gebrauch.

 

Daher darf die Benachteiligung der Betroffenen, für jedes Auto eine eigene Vignette kaufen zu müssen, nicht länger aufrecht bleiben. Eine Änderung bei der Entrichtung der zeitabhängigen Maut ist daher dringend notwendig. Die Autofahrer, welche immer und jederzeit als Melkkuh der Regierung verstanden werden, sollten hier entlastet werden. Eine Möglichkeit wäre, die Vignetten zu verkleinern, damit diese auf die Wechselkennzeichen passen. Somit könnte man mit einer Vignette verschiedene Autos auf dem hochrangigen Straßennetz bewegen. Beispiele dafür finden sich in den USA (Vignette auf dem Kennzeichen) ebenso wie in Deutschland, wo die Überprüfungsplakette auf dem Kennzeichen angebracht ist.

 

Aus den angesprochenen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 


 

Entschließungsantrag

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern sicherzustellen und ehestmöglich einen Gesetzesvorschlag dem Nationalrat vorzulegen, welcher eine Vignette für Wechselkennzeichenbesitzer vorsieht, die an Wechselkennzeichen angebracht werden kann.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.