686/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bundesrahmengesetz zur Ausbildung von Tageseltern

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Aktuell[1] werden 23% der unter 3-Jährigen in einer institutionellen Kindertageseinrichtung betreut. Bezieht man die von Tageseltern betreuten Kinder mit ein, liegt die Betreuungsquote bei rund 25%. Bei den 3-5-Jährigen steigt die Kinderbetreuungsquote von 90,8% auf 92%. Folglich werden in den beiden Altersgruppen jeweils rund 2% der Kinder von Tageseltern betreut. Im Kindergartenjahr 2013/2014 waren dies 11.760 Kinder, die von rund 3.000 Tageseltern betreut wurden. In einigen Bundesländern spielt die Betreuung durch Tageseltern eine besonders große Rolle (Steiermark, NÖ, OÖ, Salzburg).

 

Im Juli 2011 führte das Familienministerium ein Gütesiegel für Ausbildungslehrgänge von Tageseltern ein. Die Ausbildung umfasst derzeit 300 Unterrichtseinheiten (220 UE Theorie + 80 UE Praxis) und behandelt pädagogische und psychologische Themen, Gesundheitsförderung und richtige Ernährung, aber auch Unfallverhütung und Erste Hilfe.

 

Das Gütesiegel wird für Ausbildungsträger auf drei Jahre vergeben. Es handelt sich dabei jedoch um kein verbindliches Ausbildungsniveau, d.h. es gibt nach wie vor Bundesländer bzw. Träger und Ausbildungsanbieter, deren Ausbildung einen weit geringeren Umfang hat. Die Intensität der Ausbildung reicht von 60 UE in Wien bis zu 315 UE (+ 160 Std Praxis) in der Steiermark.

 

Burgenland

300 UE

Kärnten

320 UE (davon 40 Praxis)

160 UE (davon 64 Praxis)

150 UE (davon 40 Praxis)

Szbg

172 UE (davon 20 Praxis)

Stmk

315 UE Theorie + 160 Std Praxis

Tirol

300 UE (davon 80 Praxis)

Vbg

335 UE

Wien

60     E

Im Rahmen der 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots unterstützt der Bund die Betreuungsform Tageseltern durch Investitionskostenzuschüsse für neue Tageseltern und zahlt 750 Euro pro Person/Lehrgang sowie 1.000 Euro pro zertifizierter Lehrgang mit Gütesiegel des BMFJ. Weiters gibt es Lohnzuschüsse für Tageseltern von max. 10.000 Euro pro Tageselternteil/Jahr sowie max. 5.000 Euro pro Tageselternteil/Jahr  für Administrativaufwand. Zwar subventioniert der Bund Tageseltern, die einen zertifizierten Lehrgang absolviert haben, in einem etwas größeren Ausmaß. Er hat jedoch darauf verzichtet ausschließlich diese zu fördern. Ein weiterer Impuls in Richtung Vereinheitlichung der Ausbildung wurde nicht gesetzt.

 

Die Konsequenz der unterschiedlichen Ausbildungsniveaus betrifft Kinder, die dadurch von Ost bis West sehr unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsvoraussetzungen vorfinden. Negative Folgen erleben jedoch auch jene Tageseltern, die aufgrund eines Umzugs in ein anderes Bundesland, mit der vermeintlich gleichen Ausbildung nicht tätig werden können, weil diese den Ausbildungsvorschriften am neuen Wohnort nicht entspricht.

 

Die Betreuung durch Tageseltern ist für viele Eltern eine bevorzugte Wahl, da die Betreuung in einem familienähnlichen Rahmen, in sehr kleinen Gruppen sowie zeitlich häufig sehr flexibel basiert. Zur Absicherung der pädagogischen Qualität, aber auch zur Attraktivierung und Aufwertung des Berufs der Tageseltern ist eine österreichweit verbindliche Ausbildung in der Mindesthöhe des vom Familienministerium entwickelten Gütesigels anzusetzen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines bundesweiten Rahmengesetzes zur einheitlichen Ausbildung von Tageseltern vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] Kindertagesheimstatistik 2013/2014