696/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer, Wurm, Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Einführung eines Mindestlohns von 1.600 Euro,  jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1200 Euro und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex (Gerechtigkeitsoffensive)

 

 

Diese Bundesregierung hält sich seit Jahren schadlos am Rücken der Ärmsten der Armen. 2011 wurde der Zugang zum Pflegegeld erschwert, was de facto einer Kürzung entspricht. Das Pflegegeld weist seit seiner Einführung vor 20 Jahren wegen fehlender Inflationsanpassungen bereits einen realen Verlust von durchschnittlich 29 Prozent auf.

 

Die Freibeträge für behinderte Menschen wurden seit dem Jahr 1988 nicht erhöht und es liegt bereits ein Inflationsverlust von rund 60 Prozent vor. Gefordert ist daher eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen.

 

Diese Bundesregierung belastet jene Bevölkerungsgruppen, die sich am wenigsten wehren können. Auch Pensionisten gehören zu den Verlierern dieser Bundesregierung.

 

Anstatt zum Beispiel die Luxuspensions-Privilegien im öffentlichen Bereich auf allen Ebenen und für alle Zukunft abzuschaffen, werden diese auch mit dem „neuen“ sogenannten Sonderpensionenbegrenzungsgesetz weitergeführt. Luxuspensionen von 12.000,- Euro sind hier weiterhin möglich. Gleichzeitig erfolgten im Laufe der letzten Jahre tiefe Einschnitte bei den ASVG-Pensionisten.

 

Der Ausgleichszulagen-Richtsatz für alleinstehende Pensionisten liegt im Jahr 2014 bei 857,73 Euro, für Pensionisten, die mit dem Ehepartner im gemeinsamen Haushalt leben, bei 1.286,03 Euro.


Die Pensionsanpassungen für 2013 und 2014 wurden bereits mit dem Sparpaket im Frühjahr 2012 beschlossen. 2014 betrug die Anpassung bescheidene 1,8 Prozent, d.h. um 1,0 Prozent unter der Inflationsrate, 2014 betrug sie 1,6 Prozent, d.h. um 0,8 Prozent unter der Inflationsrate. Lediglich die Mindestpensionen wurden um eine Teuerungsrate von 2,4 Prozent erhöht.

 

Dazu kommt, dass Sozialminister Hundstorfer nun den Zugang zum Pflegegeld in den Stufen 1 und 2 erheblich erschweren möchte, und so sein marodes AMS- und Arbeitslosenversicherungsbudget offensichtlich auf dem Rücken der Plegebedürftigen sanieren möchte.

 

Für die kommenden Jahre sind weitere Sparpakete zu Lasten von Arbeitnehmern, Pflegegeldbeziehern, Behinderten und Pensionisten zu befürchten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen beinhaltet:

-       einen Mindestlohn von 1.600 Euro für alle Arbeitnehmer

-       keine Verschlechterung des Zugangs zum Pflegegeld bei den einzelnen Pflegestufen

-       eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation,

-       eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen,

-       eine Mindestpension von 1200 Euro brutto als Anerkennung für ein arbeitsreiches Leben,

-       einen tatsächlichen rückwirkenden Inflationsausgleich für die Jahre 2013 und 2014 auf der Basis des Pensionistenpreisindex,

-       in den Folgejahren eine Pensionsanpassung aller Pensionen um den tatsächlichen sog. Pensionistenpreisindex.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.