782/A XXV. GP

Eingebracht am 19.11.2014
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ANTRAG

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

betreffend Gesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Gesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2014, wird wie folgt geändert:

1.    In § 12 Abs. 1. entfällt Z. 2.

2.    § 12 Abs. 1 Z 3 erhält die Bezeichnung „2.“

Begründung:

Mit der Wiederherstellung der für NebenserwerbslandwirtInnen sehr vorteilhaften Bestimmung hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist (neuerlich) die Frage der Ungleichbehandlung verschiedener Bevölkerungsgruppen aufgeworfen. Es ist sachlich nicht begründbar, warum LandwirtInnen einer derart günstigen Anrechnungsregelung unterworfen sein können, während Selbständige in der selben Lebenssituation keinen Zugang zu Arbeitslosengeld haben sollen. Der Wegfall des Ausschlusses von Menschen, die einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegen, schafft keinen neuen Zugangstatbestand, sondern ermöglicht Menschen in Krisensituationen deren Überwindung. Auch Selbständige sollen nach Verlust einer unselbständigen Beschäftigung Zugang zu Arbeitslosengeld haben, sofern sie im gegenständlichen Monat keine Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze erreichen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen. Gleichzeitig wird die Abhaltung einer ersten Lesung binnen 3 Monaten verlangt.