790/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Datenweitergabe der AMA Agrarmarkt Austria

 

Im Zuge der Debatte im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft am 13.11.2014 wurde die für die Teilnahme an Umweltförderprogrammen (z.B. ÖPUL) notwendige Digitalisierung von Landschaftselementen thematisiert.

Die dabei auftauchende Frage, ob derartiges Datenmaterial, das von Landwirten an die AMA Agrarmarkt Austria weitergegeben wurde, an die Bezirks- bzw. Landesbehörden weitergegeben werden darf, auch wenn der betroffene Landwirt schlußendlich an keinem Förderprogramm teilnimmt, konnte nicht vollständig geklärt werden.

Das AMA-Gesetz 1992 sieht unter § 30 nur folgendes vor:

Amtshilfe

§ 30. Die AMA ist berechtigt, in den von ihr durchzuführenden behördlichen Verfahren die Bezirksverwaltungsbehörden um Beweisaufnahmen und Erhebungen zu ersuchen (§ 55 AVG).

Damit bleibt ungeklärt, ob eine Weitergabe von Daten durch die AMA Agrarmarkt Austria an Bezirks- oder Landesbehörde erfolgen kann, wenn diese um Amtshilfe ansuchen. Diese Frage bedarf unter den Gesichtspunkten von Transparenz und Datenschutz einer eindeutigen Klärung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - wird aufgefordert, den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft über die rechtlichen  Möglichkeiten von Amtshilfeverfahren und Datenweitergabe von AMA Agrarmarkt Austria zu Landes- bzw. Bezirksbehörden unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu informieren."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.